UL-SPL trotz Flensburger Punkte?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Das ganze hat für mich irgendwie einen faden Beigeschmack.

    Sich im Luftraum zu bewegen bedarf ein paar Regeln, die man insbesondere zur Sicherheit der Anderen einhalten muss. OK, ich gebe zu, dass zu schnell fliegen nicht dazu gehört, trotzdem bin ich skeptisch, dass jemand die Regeln im Luftraum einhällt, wenn diese bereits am Boden so massiv gebrochen werden. Vielleicht liege ich hier ja falsch...

    However. Allen Beteiligten trotzdem viel Glück bei der Anmeldung zum Flugschein....

    Steve

  • Fliegeraas schrieb:
    Muss man den Nachweis erst kurz vor der Prüfung nachlegen oder geht das auch am Anfang und in der begonnenden Ausbildung? Wär nämlich ärgerlich wenn bis zur Prüfung dann doch das ein oder andere Pünktchen dazu käme.
    Dazu kann ich nichts sagen, weil ich die Lizenz schon so lange habe. 
    Aber für "danach" schon. Dann gilt für alle Lizenzen nach JAR-FCL, ICAO, PPL-A national:
    Auch bei jeder Verlängerung oder Erneuerung der Lizenz wird gefragt nach erfolgten Bestrafungen, laufenden Straf- und Ermittlungsverfahren und Eintragungen in das Verkehrszentralregister. 
    Wer also fliegt und seine dazu gehörige Lizenz nicht gefährden will, der sollte der Einhaltung der gesetzlichen Normen nahe stehen.
  • Naja, ich hatte natürlich auch schon meine Pünktchen in Flensburg. Nicht wegen groben Fehlverhaltens, eher wegen Leichtsinn - 60er Begrenzungen in 80er Baustellen auf Autobahnen übersehen und so was.

    Sonst hab ich nix zu befürchten. Dann lassen wir unliebsame Mitmenschen halt in Ruhe, werden nicht handgreiflich, bleiben gesetzestreue Bürger und fröhnen dafür der Vogelperspektive. Hat man mehr vom Leben.  ;-)
  • Frage mich warum es nur in Deutschland diese Punkteregelung gibt. Hier werden so viele Blitzfallen aufgestellt die nicht der Verkehrssicherheit, sondern dem Geldbeutel vieler Gemeinden dienen. Und wer viel fährt ist ein häufiges Opfer dieser Fallen. O.k., wer den Schein wegen Alkohol, roter Ampeln, somit verursachten Unfällen abgeben mußte sollte nicht fliegen. Die Blitzopfer sind Opfer der Willkür und sollten sich wehren und nicht wie Verbrecher gegängelt werden. Des weiteren meine ich muß die ZÜP vor dem Unterrichtsbeginn vorgelegt werden. Also Euch allen die Ihr da fliegen möchtet immer gute Landungen. Es gibt immer einen Weg.
  • ZÜP hat nichts mit Flensburger Punkten zu tun, um die es hier doch geht. Aber mit Deiner Meinung hast du Recht. Flugschüler müssen gezüpt sein. Nicht erst wenn sie eine Lizenz erworben haben. Sagt das Luftsicherheitsgesetz. 
    Punkte übrigens aller Art gibt es in vielen Ländern. 

    Wenn "Blitzopfer" das Resultat von "Willkür" sind, wie du schreibst, dann hätten die vielen Millionen "willkürlich geblitzten Opfer" sicher schon über die europäischen Gerichte für Menschenrechte hinaus bis zum Lieben Gott ihre Rechte eingeklagt. Habe ich aber bisher noch nicht von gelesen. Vielleicht versuchst du das mal und berichtest dann. 
    Zu den Vereinigten Knöllchen von Europa
  • Fliegeraas schrieb:
    Aha. Hab neulich noch mit einem PPL-Prüfling geplaudert weil der seinen Flensburger Nachweis auftreiben musste wie locker dagegen doch die SPL-Regelungen sind.

    Muss man den Nachweis erst kurz vor der Prüfung nachlegen oder geht das auch am Anfang und in der begonnenden Ausbildung? Wär nämlich ärgerlich wenn bis zur Prüfung dann doch das ein oder andere Pünktchen dazu käme.

    Du mußt überhaupt nichts vorlegen, falls Du die Ausbildung vor dem April diesen Jahres begonnen hast,
    das wurde aber alles hier vor kurzem schon mal beantwortet.


    Gruß, GoKarli
  • Es geht offensichtlich um eine PPL-Ausbildung und den dazu notwendigen Auszug aus Flensburg, verbunden mit der Frage, WANN dieser Auszug von einem PPL-Willigen vorzulegen ist. 

    Zur Beantwortung dieser Frage ist es völlig gleichgültig, ob die Ausbildung vor dem April oder danach begonnen hat. Flugschüler zum PPL müssen zu Beginn der Ausbildung 
    - die Bescheinigung aus Flensburg vorlegen, 
    - das polizeiliche Führungszeugnis 
    - oder die ZÜP.
  • Rteissen schrieb:
    Es geht offensichtlich um eine PPL-Ausbildung und den dazu notwendigen Auszug aus Flensburg, verbunden mit der Frage, WANN dieser Auszug von einem PPL-Willigen vorzulegen ist. 

    Zur Beantwortung dieser Frage ist es völlig gleichgültig, ob die Ausbildung vor dem April oder danach begonnen hat. Flugschüler zum PPL müssen zu Beginn der Ausbildung 
    - die Bescheinigung aus Flensburg vorlegen, 
    - das polizeiliche Führungszeugnis 
    - oder die ZÜP.

    In der Überschrift ging es um den SPL, dann wurde mal umgeschwenkt auf PPL und außerdem habe ich Fliegeraas zitiert und mit "Du" meine Antwort angefangen, da Fliegeraas den SPL macht.

    Nicht nur lesen, sondern auch das Gelesene verstehen.


    Gruß, GoKarli
  • @GoKarli
    Nirgendwo ihn diesem Fred ist erkennbar, was Fliegerass "macht". Er schreibt aber eindeutig von einem Gespräch mit einem PPL-Prüfling und fragt genau in diesem PPL-Zusammenhang, wann diese PPLer den Auszug aus Flensburg vorlegen müssen. Über die Regelungen beim SPL bestand für ihn ja Klarheit, wie er selber schreibt.

    So hast du völlig Recht: "Nicht nur lesen, auch das gelesene verstehen!"
      
  • MOIN schrieb:
    Jetzt habe ich seid 5 Jahren "0" bei einer Fahrleistung von 45.000 im Jahr.... Trotz BMW ;-)

    Ja, so 'nen BMW hat man mir auch mal angedreht.


    Michael

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