Ausweichregeln:
Ich habe jetzt nicht die ganze Diskussion verfolgt, aber gilt denn Annex 2 "Rules of the Air" der ICAO Convention on International Civil Aviation (dabei der Paragraph 3.2.) nicht mehr?
Happy landings
Conny
Doch, wieso? Right-of-Way ist die ICAO Version für "Pflicht zum Ausweichen", des einen Recht ist des anderen Pflicht. Das ICAO Dokument verschwendet relativ viele Buchstaben auf die - in deren Duktus - definierten Ausnahmen und die generelle Verpflichtung zur Gefahrenvermeidung. Die Nationalen CAA′s und die EASA haben es umgedeutet und reden eher von Pflichten als von Rechten, um der generellen Bedeutung von "Jeder hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung ..." gerecht zu werden. Das passen "Rechte" weniger als Pflichten.
Jürgen
Einerseits: ICAO ist bekanntermaßen kein per se "gültiges" Recht, es muß immer einzeln von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Andererseits: das Kapitel über die Ausweichregeln im ICAO-Annex 2 findet sich beinahe Wort für Wort in den SERA wieder - ist folglich gültig, nur unter anderer Flagge.
Eine spezielle Berücksichtigung der (gesamten) Platzrunde finde ich auch im ICAO-Dokument nicht, außer der Ausweichpflicht gegenüber Flugzeugen in den letzten Teilen des Anflugs und während der Landung. Das läßt in der Tat einen gewissen Spielraum für Interpretationen zu, was alles zu den "letzten Teilen des Anflugs" gehören mag.
Leckerbissen: Was sich bei uns "Ausweichregeln" nennt, heißt in englischsprachigen Dokumenten "Right-of-Way", übersetzt mit dem (in der Seefahrt üblichen) Wegerecht! Dies auch mit "Vorflugrecht" zu übersetzen, wäre keineswegs unzulässig.
ca-max schrieb:Plus die Rechts-Regel und damit wären wir nun endlich bei der Erkenntnis, dass die "Platzrunde" keine besondere Ausweichregel produziert (... und erst recht keine Verbindlichkeit). Dem von rechts kommenden Verkehr und dem tiefer Landenden ist auszuweichen, ansonsten gilt: Alle sollten Gefahren und Belästigungen vermeiden.
außer der Ausweichpflicht gegenüber Flugzeugen in den letzten Teilen des Anflugs und während der Landung.
Damit kommt man erstaunlich unversehrt durch Europa.
Jürgen
triple-delta schrieb:Das ist in der SERA.3210 doch eindeutig geregelt! Lest die doch einfach mal!
Das ist gelinde gesagt Schmarrn. Das vorrausfliegende Flugzeug hat Vorflugrecht. Woher soll das höhre anfliegende Flugzeug wissen wer sich hinter ihm in Laternenmasthöhe zur Schwelle schleicht?
Die besagt nämlich tatsächlich, dass der Höherfliegende dem Tieferfliegendem ausweichen muss, allerdings mit der Einschränkung, daß der Tieferfliegende den Höherfliegenden nicht unterschneiden oder überholen darf.
So einfach ist das manchmal!
Und auch die SERA kennt KEIN VORFLUGSRECHT, nur Ausweichregeln.
Grüße
Thomas
Es ist doch nun alles gesagt :)
Übrigens .. immer erst blinken ( Arm raushalten geht auch ) ...dann schauen ob der Luftraum frei ist ..dann Kurve einleiten :)
@ JWagner:
Das wäre jetzt so ein schönes Schlußwort geworden - allein, der Schutz des landenden und des zur Landung anfliegenden Verkehrs verdient doch noch einen genaueren Blick.
Von zwei gleichzeitig zur Landung anfliegenden Flugzeugen hat der höher fliegende dem tiefer fliegenden auszuweichen - soweit klar.
Allerdings muß auch jeder passsierende Verkehr einem anfliegenden Flugzeug "im letzten Teil" (engl. sogar "in the last stages"!) des Anflugs ausweichen.
Daher existiert in dem Teil der Platzrunde, mit gewisser Berechtigung darf man annehmen, daß es sich dabei mindestens um den Endanflug handelt, schon ein spezieller Schutz für den landenden Verkehr. (VFR in der Platzrunde, IFR ab FAF).
ca-max schrieb:Das steht doch da, vor dem PLUS ... und just in diesem Moment nähern wir uns wieder der Diskussionsform, in der hier so vieles endet und zu einer selbstständigen Kunstform erhoben wird: Modus Haarspalterei mit der Erkenntnis, dass "Der Deutsche an sich" Regeln WILL. Nehmen wir also ein Flugzeug bei VFR Wetter im Endteil, in 390 Fuss im vollen Bewußtsein auf sein "Vorflugrecht" und dann kommt in 385 Fuss ein Flugzeug auf meiner rechten Seite und quert meinen Weg. Nun hast Du natürlich RECHT, Du bist immerhin im Endteil und Inhaber des Vorflugrechts.
Das wäre jetzt so ein schönes Schlußwort geworden - allein, der Schutz des landenden und des zur Landung anfliegenden Verkehrs verdient doch noch einen genaueren Blick.
Genau deswegen gibt es kein Vorflugrecht. Beide haben die Pflicht, eine Kollision zu vermeiden, wie sie auch immer entsehen könnte. "Durchstarten", wenn ich nicht störungsfrei landen kann, breche ich die Landung ab und vermeide primär die Kollision - mal abgesehen von der Antwort auf die Frage, was jemand in 385 Fuss im Endteil eines Flugplattzbetriebs macht - aber darum geht es nicht. Das kann man hinterher klären. Jetzt und hier sind beide verPFLICHTET, die Kollision zu vermeiden. Deswegen hat niemand Vorflugrecht, sondern Vermeidungspflicht.
Das Thema geistert hier schon seit Jahren durch das Forum und mir fehlt zunehmend das Verständnis, warum solche Selbstverständlichkeiten immer wieder diskutiert werden und warum immer wieder Leute komplexe Argumentationsstrategien zu entwickeln versuchen um etwas zu beweisen, was nicht da ist.
Jürgen
ca-max schrieb:Woher soll das höher anfliegende Flugzeug im Endandlug ohne Radar das niedriger hinter ihm fliegende Flugzeug sehen?
Von zwei gleichzeitig zur Landung anfliegenden Flugzeugen hat der höher fliegende dem tiefer fliegenden auszuweichen - soweit klar.
bb
hei
triple-delta schrieb:verständliche Frage, die sich beantwortet, wenn man die Einschränkung im zweiten Teil des Gesetzestextes beachtet:
Woher soll das höher anfliegende Flugzeug im Endandlug ohne Radar das niedriger hinter ihm fliegende Flugzeug sehen?