habt ihr im Rahmen eurer UL Ausbildung einen kontrollierten Flugplatz angeflogen? Meine Flugschule war sich nämlich nichtt sicher, ob man das für UL braucht oder nicht... ... jetzt steh ich kurz vor der praktischen Prüfung, und ärgere mich ein bisschen, weil keiner ne Ahnung hat, ob′s nun notwendig ist oder nicht.
schnapf schrieb: ..... Meine Flugschule war sich nämlich nichtt sicher, ob man das für UL braucht oder nicht...
Oioioi..... Wie FotoJunky schon richtigerweise schrieb: Braucht nicht!
...ist auch ganz einfach erklärbar: Mit der SPL-F und der darin enthaltenen "Funkerlaubnis" darfste gar nicht in eine Kontrollzone (also auch nicht NACH erfolgter Prüfung, entsprechend schon gar nicht vorher) bzw. in/mit dieser funken, es sei denn, Du hast zusätzlich (das für UL nicht geforderte!) BzF. Freilich könnte auch der Lehrer den Funk übernehmen, aber wozu sollte der ganze Käse dann noch gut sein?
Das Starten und Landen auf kontrollierten Plätzen kann man auch problemlos nach der Prüfung mit Fluglehrer, aber auch mit einem Co-Piloten lernen, der Erfahrungen mit Verhalten in Kontrollzonen hat.
Ich befinde mich noch in der Ausbildung. Mein Fluglehrer hatte es schon angekündigt das wir einmal in Zweibrücken und einmal in Hahn landen werden.
Ich glaube das es schon Intressant ist es ein paar mal gemacht zu haben. Wenn es später mal gewollt ist hat man dan nicht mehr so viel Streß da man es schon erlebt hat. Vom Hören/Sagen weiss ich das es was ganz anderes ist als auf dem unkontr. Flugplatz zu landen. Hoher und schneller Anflug in der Platzrunde um keine Zeit zu verschwenden...
Mit der SPL-F und der darin enthaltenen "Funkerlaubnis"
wo kommt dennn so was her?
per Definition darfst Du in DE ohne BZF nicht am Luftfunkverkehr teilnehmen. Es gibt keinen Funk der im SPL-F enthalten ist. Entweder fliegst Du UL und entscheidest Dich dazu nicht zu funken, was beim UL fliegen zumindest in Lufträumen ohne Hörbereitschaft legal ist (E,F,G) oder Du machst BZF. Dazwischen bist Du schlicht illegal funkend.
Wie soll das ohne Kentniss der Sprechgruppen auch gehen?
Auch wenn der Funk an den meisten UL Plätzen in einem "Plapperton" abläuft, per Definition ist auch das schon unzulässig. Erst letztens hatten wir noch Lupos am Platz in Erkelenz die den ganzen Tag unseren Flugfunk mitgehört haben um sich dann irgendwann als Lupos auszuweisen und uns für unseren Funk zu loben.....
Ansonsten kann ich das Fliegen in einer Kontrollzone nur wärmstens empfehlen. Das schärft ungemein! Meine Ausbildung fand bei den MG Flyers NUR innerhalb der Kontrollzone MG statt und es war dann eher befremdlich die Laberei an INFO Plätzen zu hören. Was einem da teilweise so durch den Äther entgegen schwappt ist dann eher lustig bis traurig. Auch am WE FIS zu hören ist teilweise sehr amüsant... Man meint ja immer die GA in DE wäre so "elitär" Was die sich da telweise zusammenfunken ist eher Mega Aua.... Da werden ganze Geschichten erzählt .....
F22 Raptor schrieb: Mit der SPL-F und der darin enthaltenen "Funkerlaubnis"
wo kommt dennn so was her?
per Definition darfst Du in DE ohne BZF nicht am Luftfunkverkehr teilnehmen. Es gibt keinen Funk der im SPL-F enthalten ist. Entweder fliegst Du UL und entscheidest Dich dazu nicht zu funken, was beim UL fliegen zumindest in Lufträumen ohne Hörbereitschaft legal ist (E,F,G) oder Du machst BZF. Dazwischen bist Du schlicht illegal funkend.
erst informieren hier und da gehört zum Stoff der Theorieausbildung. Wer glaubt den Mund in E,F und G nicht aufmachen zu müssen, gefährdet sich und andere - illegal ist da gar nichts! aareb
und zur Eingangsfrage: nein, definitv nicht für SPL gefordert, schaden kanns aber nicht auch ohne BZF aber mit berechtigten Lehrer einzufliegen.
Natürlich klar: ohne BZF eigentlich keine Kontrollzone. Hatte mir dann deshalb auch überlegt eine Stunde nochmal mit Lehrer einen kontrollierten Platz anfliegen, wenn ich das BZF habe...
Aber dann bin ich ja mal beruhigt, dass mir für die "normale UL-Praxis" erst mal nichts fehlt.
@F22Raptor: Das stimmt einfach nicht. Ich habe gerade in der Theorie gelernt, dass man natürlich ohne BZF funken darf, aber eben nicht kontrollierte Plätze anfliegen. Und das ist auch legal. Das heißt dann "Flugfunkberechtigung".
gelöschter User am 25.08.2011 um 16:20 Uhr
Spannendes Thema. Der Daec fordert in seinem Ausbildungsheft zur praktischen Prüfung einen Einflug und Landung auf einem kontrollierten Platz. Das ganze ist kein Thema, da in der Regel der Fluglehrer, der nebendran sitzt, das BZF haben dürfte.
> > Entweder fliegst Du UL und entscheidest Dich dazu nicht zu funken, > ... > oder Du machst BZF. Dazwischen bist Du schlicht illegal funkend. >
Das ist natürlich absoluter Quatsch (und gefährlich noch dazu)!!
Schau mal in deine Lizenz:
XII Sprechfunkberechtigungen Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln
Und die FlugfunkV §1 Abs.1 ist quasi "Grundwissen"!! :-)
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