[Info] Scheinerhaltung SPL

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Carlson, wie kommst Du zu der Annahme, daß die 12 Stunden auch komplett auf Echo oder Kilo geflogen werden können? Die LuftPersV sagt meiner Meinung nach ganz eindeutig, daß 6 Stunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen geflogen werden müssen. Da steht nichts von Motorseglern oder Echos.

    Unterm Strich ist das Thema aber wohl ohnehin akademischer Natur. Wer macht denn einen UL-Schein, um hinterher gar keine ULs zu fliegen?

    moadin, die 60 Monate sind die Gültigkeitsdauer der Lizenz. Nach dem Erwerb ist Deine Lizenz 60 Moante gültig (vorausgesetzt, du hast ein gültiges Class-2-Medical), egal ob Du fliegst oder nicht. Um innerhalb der 60 Monate fliegen zu dürfen muß jedoch zusätzlich die Bedingung der 12 Stunden innerhalb der letzten 24 Monate (alternativ Befähigungsprüfung) erfüllt sein.

    Beispiel:
    Du machst Deinen Schein und fliegst danach 3 Jahre nicht. Dann ist die Lizenz weiterhin gültig, fiegen dürftest Du aber erst wieder nach einer Befähigungsprüfung.

    Nach 60 Monaten kannst Du die Verlängerung der Lizenz um weitere 60 Monate beantragen. (Auch hier gilt wieder: 12 Stunden in den letzten 24 Monaten inklusive Überprüfungsflug oder Befähigungsprüfug).
  • Hallo McFly,

    Unterm Strich ist das Thema aber wohl ohnehin akademischer Natur. Wer
    macht denn einen UL-Schein, um hinterher gar keine ULs zu fliegen?


    da hast du recht :-)
    Ich habe das Thema nochmal "aufgewärmt", da es immer sein kann, dass du nicht fliegen kannst, z.B. aus finanziellen/familiären Gründen oder Auslandsaufenthalte usw...

    Aber jetzt ist mir das ganz gut verständlich.

    Grüße,

    moadin
  • Hi McFly,

    ließ meinen "Senf" noch mal durch. In der LuftPersV steht nichts davon, das 6Std. auf UL geflogen werden müssen. Ich hatte es doch erklärt, von wegen Besatzung etc. Ist so, glaubs mir oder ruf beim LSGB oder DULV an, die als Beauftragte des BMV werden es wissen.

    Ich hab ja nicht gesagt, das es "Verboten" ist, 6 Std. auf dem UL zu fliegen ;-)
  • Hallo alle miteinander,


    also, ich habe den Vorschlag von Carlson befolgt und beim DULV angerufen, war nämlich auch selber verunsichert.


    Es stimmt, was Carlson uns klarmachen wollte ! Der Satzteil "auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen " bezieht sich nur auf den 1 stündigen Übungsflug mit Lehrer. Die 12 Stunden können auf Motorflugzeugen und / oder Motorseglern geflogen werden. Der Übungsflug muss auf dreiachs Ul geflogen sein.


    Übrigens, zu den 6 Stunden als PIC zählt der Übungsflug mit Lehrer nicht. Der zählt nur zu den 12 Stunden. Denn beim Übungsflug mit Lehrer ist dieser verantwortlicher Pilot.


    Also, geklärt beim Dulv und nix für ungut !


    Grüsse.

  • Das ist ja lustig...

    Das heißt also, dass ich mal abgesehen von dem Übungsflug mit Lehrer, die UL-Lizenz erhalten kann ohne überhaupt UL zu fliegen?
  • @McFly: Sorry, weiß auch nicht mehr, warum ich da plötzlich der Meinung war, dass auch die Stunden auf gewichtskraftgesteuerten ULs zählen. Du hast natürlich völlig Recht.
  • sukram: Genau so wuerde ich das jetzt auch interpretieren. Wenn eine Befähigungsprüfung zum Lizenzerhalt ausreichend ist, brauchst du eigentlich nur alle 60 Monate einmal so eine Prüfung abzulegen, und hast dann wieder für die nächsten 5 Jahre eine gültige Lizenz. Und innerhalb der ersten 24 Monate nach jeder Verlängerung dürftest du sogar jederzeit in ein UL klettern und losfliegen.

    Klingt so, als haetten unsere Herren Bürokratoren da mal wieder saubere Arbeit geleistet.. :)
  • Hallo, alle miteinander,


    genau so wie AlphaYankee es beschreibt könnte es theoretisch laufen. Habe deshalb extra noch mal beim DULV nachgeftragt.


    Aber bitte beachten: Die 12 Std.(6davon als PIC) und 12 Starts und den Übungsflug müssen wir stets vor jedem Start 24 Monate zurückgerechnet erfüllt haben. Das bedeutet ständig am Ball (Knüppel) bleiben, das ist ja auch so gewollt.


    Nix für ungut, und Grüsse !

  • Vergesst bitte mal das "6 Stunden als PIC" Als was wollt ihr denn die anderen 6 Stunden fliegen? Als "Fluggast" etwa? Ihr braucht die 12 Stunden als nachweiß und ganz richtig gesagt, innerhalb der letzten 24 Monate "rückblickend". Auch unglaublich aber war ist die Tatsache, das alle Stunden der letzten 24 Mon., bis auf die Stunde mit UL-Lehrer, komplett auf Flugzeugen (nicht UL) geflogen werden dürfen und ihr trotzdem eine gültige Lizenz habt und jederzeit mit dem UL losdüsen könnt wann immer ihr wollt. Ob das Ratsam ist?! Keine Ahnung, wohl ehr nicht. Das man die Sunden gegenseitig anerkennt, also UL u. PPL finde ich wiederum super. Gibt es sonst nirgendwo auf der Welt. Leider wird das auch im Zuge der Europäisierung wieder unter dem Tisch fallen.
    Hier eine gute Übersicht über die Verlängerung: http://www.aeroclub-nrw.de/data/umfangjar.pdf

    Alles andere, was hier geschrieben ist, ist schlich weg nicht richtig und beruht auf "Hörensagen". Ich bekomme täglich mehrere Anrufe, wo solche "Geschichten" wieder grade gebogen werden müssen.
    Ach ja, ich hab dieses Regelwerk nicht gemacht, ich sag nur wie es ist. Also, haut nicht zu feste drauf;-)

    Grüße vom Carlson
  • Naja, dass die Stunden fürs UL bis auf den Überprüfungsflug nicht auf einem UL geflogen werden müssen hat auch eine ganz praktische Bedeutung: PPL-A-Scheininhaber können sich schließlich ohne viel Aufwand den UL-Schein ausstellen lassen. Damit haben also ziemlich viele PPL-A-Piloten einen UL-Schein, ohne dass diese den überhaupt benutzen. Würde dieser nun alle 24 Monate verfallen, da die PPL-A Stunden nicht anerkannt werden würden, dann würde diese Regelung einen außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand, für die immer wieder kehrende Lizenzbeantragung mit sich führen. Im Gegensatz dazu steht Möglichkeit trotzdem im UL zu fliegen. Ich behaupte mal, dass das nichts anderes ist, als wie wenn jemand der nur 2-mot fliegt, plötzlich wieder in eine Remo steigt. Ob das nun ein UL, eine C172 oder eine 2-mot ist, Übung macht nun mal den Meister.


    Unabhängig davon gibt es PPL-A-Lehrer, die, so unglaublich es klingen mag, UL-Lehrberechtigungen erteilt bekommen haben, ohne dass sie davor jemals in einem UL gesessen haben :) Das find ich persönlich weitaus krasser. Piloten die ihre UL-Pflichstunden z.B. auf E-Klassen erfliegen, halte ich dagegen für wenig bedenklich, da eine beispielsweise sich eine C150 flugtechnisch kaum von einem UL unterscheidet.

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