PrivatJET schrieb:Jetzt könnte ich doch sagen, ich mach meine Passagierberechtigung bei einer anderen Flugschule welche mein "Wunschflugzeug" besitzt, und hätte somit doch auch gleich die Einweisung und Erfahrung mit dem Flieger.
Was meint ihr??
Hallo,
genau so habe ich das gemacht!
ich habe letztes Jahr meinen Schein auf der C42 gemacht und dann meine Passagierberechtigung inkl. Einweisung auf der Stol 701.
Allerdings brauchte ich fast 15 Stunden, um die Stol richtig zuverlässig landen zu können, da es ein völlig anderes Flugzeug ist wie die C42 die ich gewohnt war...
Ich habe also fast einen halben Flugschein neu gemacht...
Besser ist es wohl schon dort und mit dem Flugzeug zu lernen, das man später auch fliegen will
Gruß
Ein Überlandflug ist ein Flug, bei dem sich das Luftfahrzeug aus dem direkten Umfeld des Startflughafens entfernt.
Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA definiert abweichend hiervon den Cross-Country Flight als einen Flug, bei dem Start- und Zielflughafen mindestens 50 Seemeilen voneinander entfernt sind.
In Deutschland beginnt ein Überlandflug, wenn der Pilot den Verkehr in der Platzrunde des Startflugplatzes nicht mehr einsehen kann. Ist das der Fall, so ist ein Wetterbriefing und eine erweiterte Flugplanung durchzuführen.
Ob eine bestimmte Flugbewegung als Überlandflug klassifiziert ist oder nicht hat Einfluss auf verschiedene Vorschriften zur Flugvorbereitung und -durchführung.
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