Passagierberechtigung inkl. Einweisung CT

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Vielen Dank für die Tipps! Ich denke das werde ich auch so machen... Bringe die Passagierberechtigung auf der C22 fertig und lasse ich mich in aller Ruhe in die CT einweisen.
  • PrivatJET schrieb:

    Jetzt könnte ich doch sagen, ich mach meine Passagierberechtigung bei einer anderen Flugschule welche mein "Wunschflugzeug" besitzt, und hätte somit doch auch gleich die Einweisung und Erfahrung mit dem Flieger.


    Was meint ihr??



    Hallo,


    genau so habe ich das gemacht!


    ich habe letztes Jahr meinen Schein auf der C42 gemacht und dann meine Passagierberechtigung inkl. Einweisung auf der Stol 701.


    Allerdings brauchte ich fast 15 Stunden, um die Stol richtig zuverlässig landen zu können, da es ein völlig anderes Flugzeug ist wie die C42 die ich gewohnt war...


    Ich habe also fast einen halben Flugschein neu gemacht...


    Besser ist es wohl schon dort und mit dem Flugzeug zu lernen, das man später auch fliegen will


    Gruß

  • Hallo,kurz noch eine Frage zur Passagierberechtigung. 3 von 5 Flügen kann man ja alleine fliegen, hier handelt es sich um Überlandflüge. Muß man bei den 3 Alleinflügen eine Mindeststrecke von je 50km fliegen? Einmal habe ich gehört das die Strecke bei den 3 Flügen egal ist, dann jedoch wieder, das man bei den 3 Flügen mindestens je 50km Strecke geflogen sein muss, mit Zwischenlandung.
    Viele Grüße, Heiko


    -----------------
    Passagierberechtigung
    (gemäß LuftPersV § 84a)

    Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechti- gung.
    Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischen- landung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.


    Laut Wiki:

    Ein Überlandflug ist ein Flug, bei dem sich das Luftfahrzeug aus dem direkten Umfeld des Startflughafens entfernt.

    Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA definiert abweichend hiervon den Cross-Country Flight als einen Flug, bei dem Start- und Zielflughafen mindestens 50 Seemeilen voneinander entfernt sind.

    In Deutschland beginnt ein Überlandflug, wenn der Pilot den Verkehr in der Platzrunde des Startflugplatzes nicht mehr einsehen kann. Ist das der Fall, so ist ein Wetterbriefing und eine erweiterte Flugplanung durchzuführen.

    Ob eine bestimmte Flugbewegung als Überlandflug klassifiziert ist oder nicht hat Einfluss auf verschiedene Vorschriften zur Flugvorbereitung und -durchführung.

  • Hallo,

    Du musst bei den 3 Flügen alleine einfach von einem Flugplatz zum anderen fliegen. Ob der andere Plat nun 10 oder 100km weg ist spielt da keine Rolle. Ich habe dafür auch die Runde EDLO-EDLJ-EDLR-EDLO gemacht.

    Und dann sind da noch die 2x200km Streckenflüge mit jeweils einer Zwischenlandung, die Du mit dem Fluglehrer machen musst und ein "Prüfung" mit dem Fluglehrer...

    Also nix wildes, aber das kann dir auch dein Fluglehrer selber bestätigen.

    Dann musst du mit deinem Fluglehrer die Unterlagen von DAEC ausfüllen (kannst du hier direkt Downloaden http://daec.de/lsgb/Ausbildung_Lizenzen/aerodynamisch_gesteuerte_UL/aerodyn_Passagierberechtigung.php )

    und am besten direkt per Fax oder Email wegschicken.

    Ich habe letzten Mittwoch (vor Ostern) die beiden Streckenflüge nach Juis mit Zwischenlandung in Damme aus Oerlinghausen gemacht und dann direkt Abends nach dem Flug hat mein Fluglehrer die Unterlagen eingeschickt. Am Samstag (Man bedenke, dass Karfreitag kein Werktag war) lag ein Brief in Briefkasten mit dem Schein.

    Also quasi direkt am zweiten Werktag nach Abschicken der Unterlagen alles erhalten!

    Also viel Erfolg bei den Flügen!!!

    Gruß, Alex.
  • Vielen Dank für die Antwort. Das scheint nicht ganz einfach zu sein. Eben habe ich noch mit meinem Fluglehrer aus Bayern vorsichtshalber telefoniert. Er hat mir bestätigt das der DAeC und der Dulv es etwas anders sehen.Der DAeC möchte wohl schon die 50km sehen, sprich die Strecke ist wichtig. Beim Dulv teilte man mir mit, das die Strecke in den 3 Flügen egal ist. Mein Fluglehrer aus Bayern fliegt mit seinen Schülern auch 3x50km.Interessant finde ich es schon, da ein Überlandflug auch definiert ist und somit von keiner Strecke abhängig ist.

    Sicherlich geht es darum, das man vor seinem ersten Passagierflug noch genug Erfahrung sammelt. Ich war jedoch zuvor im Segelflugverein, habe den PPL zur Hälfte fertig gemacht (ca. 24h geflogen mit Aquila210, C172 etc), habe mich jedoch aus Kostengründen für den SPL entschieden. Jetzt wollen schon die ersten mit mir fliegen, daher bin ich etwas hinter die Passagierberechtigung relativ schnell zu erhalten.
    Ich frage mich halt nur, wenn es sich um Überlandflüge von 50km handeln muss, dann sollte das auch in den Bedingungen stehen.Gut, vielleicht gehe ich auch Nummer sicher und fliege einfach die 3x50km :)
    Gruß Heiko
  • Es geht um das Prinzip, was nun richtig ist.Entweder ein Platzhopping, was man im Internet recht oft findet, oder halt die 3x50km.
    Nimmst Du zB. eine Strecke von: EDCE-EDON-EDAY-EDCE mit 30.6NM = 55.6km, dann ohne Zwischenlandung, so wäre das schon ein Unterschied von 100km Strecke.
    "wir reden hier über 15-25 Minuten" Das sehe ich so nicht bei ca. 100km Unterschied. Auch wenn es nur 15 Minuten Unterschied wären, kann man erfragen wie es jetzt richtig ist.
  • Welche magische Fähigkeit lernt man denn jetzt genau beim Erwerb der Passagierberechtigung, die man bei Scheinerhalt nicht gekonnt hat? ;-)
  • Es geht eher um den Apsekt der Sicherheit."Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge oder Sprünge mit Passagieren erfüllt. Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsfluggewertet werden."
    Die letzten 200km Strecke kann der Flug als Prüfungsflug gewertet werden.Hier der Link zum Prüfungsinhalt:
    http://www.dulv.de/app/so.asp?o=/_obj/5167E816-303F-4C12-AAD0-4D927BDEF892/inline/antrag_passagierflug_dreiachs-10.pdf
    Also in meinen Augen nicht wirklich mehr :)
    Gruß Heiko
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