Ich habe eine Verständnisfrage beim LAPL-Erwerb mit vorheriger UL-Lizenz.
Wie sieht es rechtlich mit der Ausübung der Voraussetzung für die Mitnahme von Passagieren auf einer Echo-Maschine aus, wenn man einen LAPL erworben hat. Im Beispiel sind UL-Stunden und auch die UL-Passagierberechtigung vorhanden.
Die Frage ist nun, ob nach Scheinerhalt LAPL für die Ausübung der Passagierberechtigung
Weißt einer wie das rechtlich verbindlich aussieht?
Es geht dabei auch nicht um die Frage, ob man direkt nach Scheinerhalt LAPL jemanden mitnehmen sollte bzw. ob es schau wäre das zu machen-
Mir wurde mitgeteilt, dass die 10h nach Scheinerhalt sein müssen, vorhergehende Stunden in einer anderen Lizenz aber nicht zählen.
Dann aber alle Stunden zählen, die für den Schein anrechenbar sind. Also auch UL-Stunden ab dem Datum des Erhalts des LAPL gelten.
Ein Sonderfall (und den hatten wir diskutiert) ist ein Segelflugschein SPL, in dem man eine TMG Berechtigung macht. Da ist der Schein ja schon alt und die 10h nach Schein liegen im Segelflug vor und somit nach Erwerb der TMG-Berechtigung sofort mit Passagier geflogen werden darf.
Grundsätzlich aber gilt bei sowas - immer - dass Du persönlich der Auffassung sein musst, was richtig ist, denn Du musst es im Falle eines Falles auch diskutieren bzw. die entsprechende Verantwortung übernehmen.
Wenn Du das halbwegs rechtssicher haben willst und es nicht selbst interpretieren möchtest, hilft nur eine Anfrage bei Deiner Lizenzstelle des LAPL (Landesluftfahrtbehörde). Und die kann auch manchmal merkwürdige Auffassungen haben, aber Du hast wenigstens ein Papier mit einer Aussage auf die Du Dich berufen kannst.
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