Passagiermitnahme LAPL bei vorhandem UL-Schein

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Ich habe eine Verständnisfrage beim LAPL-Erwerb mit vorheriger UL-Lizenz. 
    Wie sieht es rechtlich mit der Ausübung der Voraussetzung für die Mitnahme von Passagieren auf einer Echo-Maschine aus, wenn man einen LAPL erworben hat. Im Beispiel sind UL-Stunden und auch die UL-Passagierberechtigung vorhanden.

    Die Frage ist nun, ob nach Scheinerhalt LAPL für die Ausübung der Passagierberechtigung

    • ...die Mindeststunden (10h) bereits über vergangene UL-Stunden vorhanden sind, da ja auch UL Stunden auch für den Scheinerhalt angerechnet werden
    • ....die Mindeststunden (10h) nach Scheinerhalt LAPL auch auf einem UL erfolgen dürfen
    • ...die Mindeststunden (10h) nach Scheinerhalt LAPL auf einer Echo erflogen werden müssen

    Weißt einer wie das rechtlich verbindlich aussieht?

    Es geht dabei auch nicht um die Frage, ob man direkt nach Scheinerhalt LAPL jemanden mitnehmen sollte bzw. ob es schau wäre das zu machen-

  • Mir wurde mitgeteilt, dass die 10h nach Scheinerhalt sein müssen, vorhergehende Stunden in einer anderen Lizenz aber nicht zählen.

    Dann aber alle Stunden zählen, die für den Schein anrechenbar sind. Also auch UL-Stunden ab dem Datum des Erhalts des LAPL gelten.

    Ein Sonderfall (und den hatten wir diskutiert) ist ein Segelflugschein SPL, in dem man eine TMG Berechtigung macht. Da ist der Schein ja schon alt und die 10h nach Schein liegen im Segelflug vor und somit nach Erwerb der TMG-Berechtigung sofort mit Passagier geflogen werden darf.

    Grundsätzlich aber gilt bei sowas - immer - dass Du persönlich der Auffassung sein musst, was richtig ist, denn Du musst es im Falle eines Falles auch diskutieren bzw. die entsprechende Verantwortung übernehmen.

    Wenn Du das halbwegs rechtssicher haben willst und es nicht selbst interpretieren möchtest, hilft nur eine Anfrage bei Deiner Lizenzstelle des LAPL (Landesluftfahrtbehörde). Und die kann auch manchmal merkwürdige Auffassungen haben, aber Du hast wenigstens ein Papier mit einer Aussage auf die Du Dich berufen kannst.

  • Danke für deine Einschätzung
  • Luftamt Nordbayern: 10h NACH Ausstellung Lizenz UND auf Echo, nicht UL/TMG/Whatever. 

    Sinn soll sein das man 10h alleine auf Echo fliegt, sich mit den Besonderheiten der Echo auseinander setzt und erst dann mal drüber nachdenkt ob es Sinn macht direkt Gäste mitzunehmen. Finde die Regelung beim PPL(A), sofort Gäste mitnehmen zu dürfen total unsinnig und schlimm - wer ist schon zu viert in seiner Ausbildung bei 35 Grad geflogen?! Denn egal ob ich 30 oder 45 Stunden geschult habe und dann die Prüfung bestehe: Ich darf fliegen, ich kann aber nicht fliegen (bitte nicht auf die Goldwaage legen). Wenn ich unsere neuen PPL(A)ler immer seh, was dort schief läuft... buh. Aber ja, das war nicht deine Frage, aber mit solch einem Input muss man rechnen.

    Long story short: Deine Lizenzstelle anrufen und dir - wenn du sicher sein willst - dies schriftlich / per Mail zuschicken lassen. Am Ende des Tages steht man vor dem Richter wenn etwas schief gelaufen ist und dann werden die Karten sowieso neu gemischt. 

    LG und gute Flüge :-) 

  • skYraceR1337 schrieb:
    wer ist schon zu viert in seiner Ausbildung bei 35 Grad geflogen?!
    Na immerhin ich.

    Damals nannte man das Belastungsflug. Nach den vielen Soloflügen in der 150er war das dann mal eine ganz neue Erfahrung.....

    Grüße

    Tom

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Na immerhin ich.
    ja cool wenn es welche machen. Bei uns mach das niemand (Eigenverantwortung und so). Ich habe auch einen FI nach Scheinerhalt darum gebeten dies zu tun. Aber mit PPL darfst du ab dem Tag das der Lappen im Briefkasten liegt direkt 3 Leute einsteigen lassen und go for it... Zeigt nur das du auch Interesse hast sicher zu fliegen :) 
  • skYraceR1337 schrieb:
    Luftamt Nordbayern: 10h NACH Ausstellung Lizenz UND auf Echo, nicht UL/TMG/Whatever. 
    Da sehen wir: jedes Luftamt interpretiert anders oder - wie vermutlich in diesem Fall - hört nach der erste Auffindung eines passenden Gesetzes mit dem Lesen und Denken auf.

    Der Punkt ist erstmal, dass in Part FCL steht, dass die 10 Stunden nach Scheinerhalt auf SEP oder TMG sein müssen. Soweit so gut. Damit wäre man fertig und die Stunden auf anderen Luftfahrzeugen können nicht angerechnet werden.

    Aber nun gibt es auch AMC1 zu FCL.140.A, welches besagt, dass alle Stunden auf typäquivalenten Flugzeugen des Annex I mitzählen. Zu einer Cessna 152 kann ein übliches, heutiges Dreiachs-UL als typäquivalent angesehen werden, manche gehen darüber sogar hinaus und würden complex aircraft entsprechen (WT9, VL3, Breezer Sport, Pioneer, ...)

    Also wäre die Frage, mit welcher Begründung das werte Luftamt Nordbayern dieser EASA AMC widerspricht.

    Magst Du ihnen diese Frage mal hinterschieben?

    Wichtig zu beachten: diese AMC deckt nur die "hourly requirements of points FCL.140.A" also müssen die 3 Starts in 90 Tagen und der ggf. fällige Flug mit Fluglehrer schon noch auf SEP gemacht werden.

    Aber die 10h zu Gästen wie auch die 12 Stunden innerhalb der letzten 24 Monate fallen deutlich unter AMC1 zu FCL.140.A

  • Steffen_E schrieb:

    Also wäre die Frage, mit welcher Begründung das werte Luftamt Nordbayern dieser EASA AMC widerspricht.

    Magst Du ihnen diese Frage mal hinterschieben?

    Hey Steffen,

    danke für deine Recherche. Zu deiner Frage: Ungern. Warum? Da ich beruflich mit dem Luftamt zu tun habe und ich die Tatsache damals einfach hingenommen habe. Ich hatte damals ähnliche Recherche betrieben und mir ist aufgefallen, dass es einfach Luftämter gibt die unterschiedliche Auffassungen haben. 

    Allgemein ergibt das für mich weiterhin wenig Sinn wenn ich 500 Std. UL habe, warum diese nicht immer und überall akzeptiert werden. Der erste (richtige) Schritt ist die Anrechnung auf LAPL/PPL-Ausbildung. Aber da ist noch Luft nach oben. Würde mir wünschen das die UL-Stunden nahezu überall Anrechnung finden, immerhin habe ich mich im gleichen Luftraum, unter gleichen Bedingungen und gleichen gesetzlichen Bestimmungen im Luftraum bewegt und gezeigt das ich ein Luftsportgerät von A nach B bewegen kann. Aber das ist ein anderes Thema :-) 

    LG

  • skYraceR1337 schrieb:
    die Tatsache damals einfach hingenommen habe
    war das vielleicht vor den AMC?

    Dann wäre es ja richtig gewesen.

    Ansonsten verstehe ich nicht, warum Du nicht fragen magst. Die Ämter sind dazu doch da und bisher habe ich eher positive Reaktionen erlebt, wenn man sich auch Gedanken um die Regeln macht.

  • skYraceR1337 schrieb:
    ja cool wenn es welche machen.
    Das ist Bestandteil der Ausbildung. Auch bei mir wurden in der C172 alle Plätze belegt und dann wurde ein Programm abgeflogen...


    Chris

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