DerKomtur schrieb:Das kostet doch viel mehr, als eine Passagierberechtigung *lol*
Warum geht sowas bei UL nicht auch, meinetwegen halt nach 20h im Buch?
Wingleader schrieb:Das ist sicher richtig. Aber warum musste ich nachdem ich 15 Jahre viersitzig bis 2t mit 3 Paxen geflogen bin, dann eine UL-Passagierberechtigung machen? Das ist einfach nur Bürokratie um der Bürokratie willen......
Da müssen die Reflexe funktionieren und als frisch gebackener Lizenzinhaber ist das noch nicht immer so sicher gegeben.
Tom
Wenn Du damals eine gültige PPL-A hattest, wurde die Passagierberechtigung automatisch in Deine SPL eingetragen.
Hi
Leider nicht. Ich musste die Passagierberechtigung ganz normal machen. Genau wie ein Vereinskollege der außerhalb der Freizeit Airbus flog. Was heute anerkannt wird, weiß ich allerdings nicht.
Tom
?
Ich hatte nur den Segelfliegerschein. Mit Passagierberechtigung. Als ich 2020 TMG dazu gemacht habe bekam ich gleich die Passagierberechtigung mit eingetragen. Ein halbes Jahr später hab ich den UL-Schein gemacht, die Passagierberechtigung wurde sofort mit eingetragen.
Warum müssen dann Leute mit hochwertigeren Scheinen die Passagierberechtigung für UL extra machen?
mfg hb
hb vom alpenrand schrieb:Vermutlich beim Antrag auf den Schein nicht eingetragen, dass man einen solchen Schein hat, bzw. den falschen Antrag gestellt.
Warum müssen dann Leute mit hochwertigeren Scheinen die Passagierberechtigung für UL extra machen?
Denn LuftPersV §84a (2) sagt ganz klar:
[...]
Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit der Erteilung des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer nach § 44 Absatz 1 als erteilt.
Quax der Bruchpilot schrieb:
Genau wie ein Vereinskollege der außerhalb der Freizeit Airbus flog.
Das ist allerdings keine Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflieger und somit nicht ausreichend. Ob das so ernsthaft gemeint ist oder nur durchgerutscht, ist natürlich fraglich...
Wirklich eine total verplante Regelung. Schließlich fliegt man bei der Ausbildung stets zu zweit, die Alleinflüge sind ja nur wenige Stunden. Würde völlig reichen, wenn man x Std. auf dem Muster nachweisen müsste.
Pilot-Dirk schrieb:Diese Regelung gab es zu Beginn der UL Fliegerei bis vor ca. 30 Jahren. Damals hat man die Änderung zur heutigen Regelung als Erfolg gefeiert (und zwar zu Recht).
Würde völlig reichen, wenn man x Std. auf dem Muster nachweisen müsste.
Nein, früher war nicht alles besser.
Grüße
Maik
Maik schrieb:Kann nicht sein. Ich habe vor 24 Jahren meinen UL-Schein gemacht und damals gab es zwar die Mindestflugzeit, ein mitfliegender Fluglehrer war aber nicht nötig. Erfahrung vor einem Passagiermitflug zu sammeln lässt sich ja noch begründen, der Mitflug von Fluglehrern ist eine reine Abzocke der Fluglehrer und Flugschulen, die ihre Lobby später ins Gesetz geschrieben hat.
Diese Regelung gab es zu Beginn der UL Fliegerei bis vor ca. 30 Jahren.
Das man fliegen kann, hatte man ja bereits in der Prüfung bewiesen und viele Stunden hat man mit einem Fluglehrer an der Seite verbracht. Die Fluglehrer (immer mindestens zwei) hatten einen ja auch als flugtauglich eingestuft und zur Prüfung angemeldet.
BTW: Wir hatten damals auch nur 25 Pflichtstunden. Ich hatte knapp 26 Stunden und brauchte neben Job und Wohnungsumzug unter 3 Monaten bis zur Prüfung.. Bis heute habe ich trotzdem >1400 Flugstunden überlebt. 2/3 davon in UL′s. :)
Achim
Maik schrieb:Warum denn zu Recht? Die ganze Ausbildung fliegt man mit Passagier (Fluglehrer). Und dann muss ich alleine fliegen um zu beweisen, dass ich mit Passagier fliegen kann. Erfahrung auf einem Muster sollte man nachweisen aber der Rest ist "Abzocke" wie beim Autoführerschein.
Diese Regelung gab es zu Beginn der UL Fliegerei bis vor ca. 30 Jahren. Damals hat man die Änderung zur heutigen Regelung als Erfolg gefeiert (und zwar zu Recht).
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