Steffen_E schrieb:Das ist aber mittlerweile wohl Konsens des Bund-Länder-Fachausschusses.
Das hat mir der Prüfer bei der LAPL Prüfung anders gesagt.
Dann müssen sie das aber kommunizieren
QuaxC42 schrieb:
Schade ist nur, dass wir mit dieser ganzen Bürokratie da keine gute Lösung hin bekommen, die den Beginner die Wahl so schwer machen.
Ob Bürokratie-Bashing an der Stelle wirklich sinnvoll ist? Da kommt immer so wenig Verständnis für die Historie zum Ausdruck, die hinter unserer Gesetzgebung steckt. Ohne das rosarot zu sehen, wurden mit den über viele Jahre nachträglich geschaffenen Zusatz-Einzellösungen unter teilweise schwierigen Rahmenbedingungen hierzulande das Fliegen in unterschiedlichster Form für die unterschiedlichsten Arten des Fliegens erkämpft.
Und es ist doch völlig klar, dass man die Luftfahrt-Gesetzgebung, wenn sie auf einen Schlag im Nachhinein gleich auf europäischer Ebene erfolgt wäre, ganz anders aufgegleist hätte. Und das ist doch bei anders historisch gewachsenen Dingen genau gleich. Egal ob es die Straßennetzplanung oder sonst was ist.
Die große Herausforderung ist bei so etwas natürlich, im Nachhinein alle diese Gesetze unter einen Hut zu bekommen, ohne dass der Aufschrei kommt, hier und dort sei noch ein Widerspruch übrig.
Wer meint über die Bürokratie in Deutschland schimpfen zu müssen ohne an Verbesserungslösungen mitzuarbeiten, der soll mal ein Zahl nennen, in wie vielen demokratischen Ländern auf der Welt es eine bessere Gesamtgesetzgebung gibt als in Deutschland und ob einem da mehr als 3 % der anderen Länder einfallen?
GTi schrieb:Ah, OK. Also doch die 10h- Pflicht wenn man mit SPL-TMG auf LAPL umschult. Auch bei der Umschulung auf UL?Steffen_E schrieb:Das ist aber mittlerweile wohl Konsens des Bund-Länder-Fachausschusses.
Das hat mir der Prüfer bei der LAPL Prüfung anders gesagt.
Uli-Light schrieb:Eine PPL, mit Klassenberechtigungen UL, TMG, SEP-Leicht, SEP, ... und Zusatzberechtigungen Flächennavigation, NVFR, IFR. Das einzige Problem wäre, dass die Verbände jammern würden, wenn ihnen die Kontrolle über die Ausbildung aus der Hand genommen wird, und ggf. europäische Länder, wo das Ultraleichtfliegen laxer gehandhabt wird.
Die große Herausforderung ist bei so etwas natürlich, im Nachhinein alle diese Gesetze unter einen Hut zu bekommen
MtCenis schrieb:Nein, wenn Du von SPL (Segelflug) oder vom LAPL auf UL umschulst, gilt die Passagierberechtigung als erteilt:
Ah, OK. Also doch die 10h- Pflicht wenn man mit SPL-TMG auf LAPL umschult. Auch bei der Umschulung auf UL?
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
§ 84a Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
(2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung, Flüge nach Absatz 1 mit zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen durchzuführen, ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer in Begleitung eines Fluglehrers. Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit der Erteilung des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer nach § 44 Absatz 1 als erteilt. § 122 Abs. 1 bleibt unberührt.
Ah, OK. Also nur die 10h nach Umschulung auf LAPL, aber Passagiermitnahme nach Umschulung auf UL ist OK.
Nur um das ganze etwas komplizierter zu machen hier einmal der Versuch einer vollständigeren Zusammenfassung.
Ich selbst habe mit dem PPL(A) auf einem entsprechend ausgerüsteten TMG angefangen, anschließend die UL-Einweisung gemacht und dann in Vorbereitung einer Ausbildung zum FI(A) das SEP nachgeholt. Zuletzt kam der SPL (reiner Segelflug, ohne F-Schlepp oder TMG-Eintrag) dazu. Außer dem SEP wurde alles im Verein absolviert.
Es ist wichtig, die entsprechenden EU-Verordnungen genau zu lesen, insbesondere an den Stellen, an denen steht, auf welcher Art von Fluggerät die jeweiligen Stunden erflogen werden müssen. Pauschal lässt sich sagen, dass EU-1178/2011 (die EU-Verordnung, die den ganzen PPL- und LAPL-Kram regelt) ULs grundsätzlich nicht kennt. Sie existieren einfach nicht und mit ihnen auch die auf ihnen geflogenen Stunden. Die einzige Ausnahme bildet der Scheinerhalt auf PPL und LAPL, wobei der Stundenflug weiterhin in der jeweiligen Klasse absolviert werden muss (ein Stundenflug in einem TMG wird für die Verlängerung des SEP anerkannt und umgekehrt).
Man kann also die 12 Stunden in 2 Jahren (oder in einem Jahr für PPL) in einer C42 fliegen, muss für den Stundenflug aber wenn man den LAPL oder PPL current halten möchte ein TMG oder SEP bemühen.
Außerdem ist überall wo Flugzeit auf "Flugzeugen" gefordert ist nur SEP-Flugzeit gemeint. Das ist bei den Upgrades von LAPL(A) auf PPL(A) oder auch vom SPL-TMG zu irgendwas anderem wichtig.
Die Tabelle kann ich leider nur als Grafik einfügen. Sie ist der Versuch, etwas Ordnung in die ganze Sache zu bringen.
Sollte ich groben Unfug schreiben oder etwas fehlen, bitte ich um Korrektur. Die Informationen kommen aus EU-1178/2011 (PPL und LAPL) und EU-2018/1976 (SPL-TMG). Quellen für UL sind eher uninteressant, da die Lizenz in die umgeschrieben werden soll entscheidet, was notwendig ist. Die Umschreibung aller aufgeführten Lizenzen in eine UL-Lizenz ist nicht mit Mindeststunden verbunden, es muss lediglich "das volle Ausbildungsprogramm" durchlaufen werden. Auf meinem Lizenzantrag stand damals, dass Flugzeiten und weniger als 90 Minuten für die Prüfung nicht akzeptiert würden. Dieser Prüfungsflug erfolgt mit einem UL-Fluglehrer (es muss kein Prüfer sein und es ist keine Zuteilung des Prüfers beim Amt o.Ä. nötig). F-Schlepp-Berechtigung und Passagier wurden aus meinen PPL(A) übernommen.
Abschließend lässt sich sagen, dass jeder versucht, seinen Weg als den besten und einzig vernünftigen zu verkaufen. Keine der Ausbildungen macht einen dümmer und am Ende geht es immer darum, in die Luft zu kommen. Wer die Ausbildung aus überflüssigen Ballast betrachtet, hat zumindest eine andere Herangehensweise als ich. Von der ersten Ausbildungsstunde an fliegt man selbst ein Flugzeug und darum geht es doch den meisten hier.
Weitere Aspekte sind Preis und Verfügbarkeit von Lehrer und Flug-/ Luftsportgerät. Was ist mir eventuelle Flexibilität in der Zukunft wert? Was nützt mir der schönste PPL(A) oder SPL-TMG, wenn ich 3h fahre, bis ich an der nächsten charterbaren Maschine bin und mich die dann auch noch das dreifache meines ULs kostet?
Vereine zeigen, dass UL und TMG allerdings preislich sehr nah beieinanderliegen können.
Aktuell sind 40 Besucher online.