Pilotenausbildung (SPL-UL) Diskussion

Mit Trike-Lizens auch Motorschirm ?

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3Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo,

    ich möchte mich erstmal kurz vorstellen da ich hier neu bin. Ich heiße Jan bin 29 Jahre alt und Wohnhaft in Nordhessen. Ich bin seit 10 Jahren Gleitschirmpilot und im Besitz der B-Lizens.

    Ich interessiere mich fürs UL-Fliegen und habe ein paar Fragen.

    Darf ich mit der Trikelizens auch einen Gleitschirm mit Motor, Sprich Motorschirm fliegen ?
    Wie gr0ß ist der Unterschied (Preis und Theoriemasse) vom BZF I und II ?



    Grüße

    Jan
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  • Fliegefix schrieb:
    Darf ich mit der Trikelizens auch einen Gleitschirm mit Motor, Sprich Motorschirm fliegen ?
    Nein, da muss eine Umschulung bzw. Einweisung her.
     
    Fliegefix schrieb:
    Wie gr0ß ist der Unterschied (Preis und Theoriemasse) vom BZF I und II ?

    Naja, das BZF I ist eben in englischer Sprache und das BZF II in deutscher Sprache. Der theoretische Teil bzw. der BZF Fragenkatalog ist exakt gleich, wobei man für das BZF I zusätzlich einen englischen Text sauber vorlesen und sinngemäß ins deutsche Übersetzen muss.
    Beim praktischen Teil wird mindestens einer Deiner zwei simulierten Anflüge/Abflüge auf Englisch gesprochen werden müssen. Der Preisunterschied ist so gering, dass er letztlich keine Rolle spielt.
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  • sukram schrieb:
    Fliegefix schrieb:
    Darf ich mit der Trikelizens auch einen Gleitschirm mit Motor, Sprich Motorschirm fliegen ?
    Nein, da muss eine Umschulung bzw. Einweisung her.
     
    Fliegefix schrieb:
    Wie gr0ß ist der Unterschied (Preis und
    Theoriemasse) vom BZF I und II ?

    Naja, das BZF I ist eben in englischer Sprache und das BZF II in deutscher Sprache. Der theoretische Teil bzw. der BZF Fragenkatalog ist exakt gleich, wobei man für das BZF I zusätzlich einen englischen Text sauber vorlesen und sinngemäß ins deutsche Übersetzen muss.
    Beim praktischen Teil wird mindestens einer Deiner zwei simulierten Anflüge/Abflüge auf Englisch gesprochen werden müssen. Der Preisunterschied ist so gering, dass er letztlich keine Rolle spielt.

     Und ′normalerweise′ müsstest Du für das BZF I regelmässig einen Sprachtest machen, damit man damit ins Ausland fliegen darf.
    Bloss komisch, daß ich als BZF I Inhaber noch nie eine Aufforderung zu solch einem Test bekommen habe, aber man soll ja auch keine schlafenden Hunde wecken.

    Gruss
    Hans
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