ich habe endlich eine Flugschule gefunden und bin nun fleissig mit dem Dreiachser unterwegs. Die Theorieausbildung findet nächsten Monat statt. Ich liebäugel momentan damit, da ich eh grade in der Ausbildung bin, neben der aerodynamischen Lizenz auch die Berechtigung für gewichtskraftgesteuerte Fluggeräte zu erwerben. Da brauche ich nur eine etwas umfangreichere Theorieprüfung und nur etwa die Hälfte der Pflichtstunden für die zweite Fliegerart. Glaub ich zumindest ;-)
Wie sieht es aber nach der Ausbildung mit der Scheinverlängerung aus? Muss ich jeweils die 11+1 Stunde machen oder gibt es da Synergien? Wäre ja blöd wenn nicht...
Oooops, hatte das Thema wohl übersehen. Also es gestaltet sich wie folgt:
§45 Gültigkeit der Lizenz (LuftPersV)
[...]
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart
dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für
aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden
auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern
oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der
letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens
sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12
Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in
Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten
Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
[...]
(4) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart
dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für
schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, für Hängegleiter und
Gleitsegel und andere vergleichbare Luftsportgeräte sowie für
Sprungfallschirme eine ausreichende fliegerische Übung aufweist. Die
Einzelheiten werden vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2
festgelegt.
Aus diesem Grund würde ich Dir empfehlen das ganze mit dem entsprechenden Beauftragten (dem Verband) durchzusprechen. Ich will mich über diese beiden Passagen hinaus jetzt nicht wirklich festlegen, da ich mit schwerkraftgesteuerten Luftsportgeräten wenig bis gar nichts zu tun habe, aber...
Auf den Seiten des einen Verbands steht jedoch geschrieben, dass nicht nur für Dreiachser, sondern auch für schwerkraftgesteuerte Luftsportgeräte 12 Flugstunden auf Trike innerhalb der letzten 24 Monate (mit 12 Starts und Landungen sowie einer Lehrerstunde) nachgewiesen werden müssen.
Schaut man sich die beiden Formulare zur Lizenzverlängerung nun auch noch an, so wird einem beim Formular für Dreiachser auffallen, dass die 12 Stunden auf Luftsportgeräten, einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder auf Reisemotorseglern zu absolvieren sind (vgl. §45 Abs. 2). Auch das Verlängerungsformular für Trike berücksichtigt lediglich die Flugerfahrung auf Trike. Hierbei ist jedoch auch eine andere Alternative möglich. Man kann die Flugerfahrung quasi durch ein DULV-Sicherheits-/DULV-Performancetraining ersetzen.
Die andere Möglichkeit ist natürlich immer die Befähigungsüberprüfung. Das ist die Scheinverlängerung ohne Flugerfahrung durch einen Prüfungsflug auf dem jeweiligen Muster mit einem Vertreter des Prüfungsausschuss. Das Bestehen dürfte ohne Flugerfahrung jedoch nicht einfach werden, könnte aber machbar sein.
Ooops, das ist ja schwieriger als gedacht. Ich ging davon aus, dass es
zum einen häufiger vorkommt, dass jemand beide Lizenzen hat und zum
anderen, dass da etwas angerechnet wird.
Ich werde wohl die Verbände befragen.
ich besitze die Trike Lizenz seit 2007 und stehe im Moment kurz vor meiner 3-Achser Prüfung. Was die Gemeinsamkeit der technischen Eigenschaften angeht, kann ich dem Bananenbieger nur recht geben. Trike fliegen hat mit Dreiachs fliegen (ausser dass man sich in der Luft bewegt) fast nichts gemeinsam. Ich vergleiche die beiden Arten zu fliegen oft mit dem Unterschied zwischen Auto und Motorrad fahren. Allein schon wie man auf ´nem Trike sitzt ist vergleichbar mit einer Jopper. Aber schon beim rollen fallen dem Flugschüler die ersten Unterschiede auf: z.B. Rollen rechtsherum Trike - Druck mit linkem Fuss auf linken Fussraster; rollen rechtsherum Dreiachser - Druck mit rechtem Fuss auf rechtes Seitenruderpedal. Oder in der Luft: Geschwindigkeit aufnehmen beim Trike - ziehen am Steuerbügel; Geschwindigkeit aufnehmen beim Dreiachser - drücken des Steuerknüppels. Das hört sich evtl. für viele lächerlich an, da die auszuführenden Bewegungen in Bezug auf das zu fliegende Gerät "logisch" erscheinen, aber da der Mensch ein "gewohnheitstier" ist, hier noch ein letztes Beispiel: Das Abbremsen! Bei meinem Trike ist das Fussgas rechts und die Bremse links, wie im Auto. Nach einer langen Trike - Winterpause und vielen Dreiachs - Schulstunden mache ich nun meine Checkflüge auf dem Trike und was passiert mir als ich bei bei der letzten Landung zum Stehen kommen will? Genau - ich versuche die Fussspitzenbremsen zu drücken...(natürlich Beide...)!!!
Ein Nachtrag was die Anrechnung auf Schulungs - Flugstunden angeht:
In meinem Fall (von Trike auf Dreiachs) muss ich von den 30 Pflichtstunden tatsächlich 25 h fliegen, welche ich auch brauche, 5 h werden von Trike auf Dreiachser angerechnet. Theorie entfällt. In den 25 h müssen ein Überlandflug und mindestens 5 h Alleinflug beinhaltet sein um zur Prüfung zugelassen zu werden, welche vom Ausbildungsleiter abgenommen werden kann.
In Deinem Fall (von Dreiachser auf Trike) entfällt die Theorie auch, soweit ich das verstanden habe. Auch die pyrotechnische Einweisung kann bei Nachweis entfallen. Du benötigst laut DULV 25 Pflichtstunden von denen 10 h von Dreiachser auf Trike angerechnet werden. Auch hier kann die praktische Prüfung vom Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Auf der letzten Seite in meinem UL-Flugbuch vom DULV steht nochmal eine Zusammenfassung vom LuftPersV § 45 Abs 1-5. Der einzige Unterschied der mir im Vergleich Lizenzverlängerung Trike/Dreiachs aufgefallen ist, war, dass man wohl beim Trike innerhalb den 24 Monaten keinen Checkflug mit einem Fluglehrer benötigt sofern man die 12 h Flugzeit nachweisen kann. Wobei ich sagen muss, dass ich diesen bisher nach jeder Winterpause gemacht habe. Auch von 12 Landungen ist da nirgends die Rede. Werde mir das aber nochmal genau ansehen.
(4) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, für Hängegleiter und Gleitsegel und andere vergleichbare Luftsportgeräte sowie für Sprungfallschirme eine ausreichende fliegerische Übung aufweist. Die Einzelheiten werden vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt. Bedeutet das, dass "die Einzelheiten" wie in Abs.2 beschrieben, für aerodynamische und gewichtskraftgesteuerte Flugzeuge gelten? Wahrscheinlich.
Also zusammengefasst sparst Du Dir 10 h Schulungsflüge, wenn Du vom Dreiachser auf Trike erweiterst. Ist auch relativ einfach zu lernen und macht ´nen Sauspass, aber das Wetter spürst Du halt deutlich stärker als im Dreiachser. Wie beim Motorrad fahren eben...
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