Pilotenausbildung (SPL-UL) Diskussion

Passagierbeförderungs-Berechtigung

Diskussion
5Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo,

    zu dem Thema nochmals einen eigenen Strang:

    Ich habe bisher nur den normalen UL-Schein.
    Wie komme ich nun zur Passagierbeförderungs-Berechtigung?

    Wie ich gelesen haben, muß man dazu
    2x 200km und
    3x 50 km fliegen.

    Wieviele Landungen sind gefordert an wievilen unterschiedlichen Flugplätzen?

    Muß das eine Flugschule bescheinigen, oder reicht es, wenn ich selber ein Flugzeug chartere und einfach die geforderten Strecken fliege und in mein Buch eintrage?

    Wer stellt mir dann die Bescheinigung aus?

    Gruß
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Servus,

    die Passagierberechtigung wird Dir vom DAeC oder Vom DULV ausgestellt - je nachdem wo Deine Lizenz verwaltet wird.

    Der 2te der 200 km Flüge kann und sollte als Prüfungsflug gewertet werden und diese Prüfung kann von einem Fluglehrer abgenommen werden. Ein Prüfer kann diese "Prüfung" sicher auch abnehmen - frag da am besten mal den entsprechenden Verband. Dann könntest Du vielleicht ohne Flugschule durchkommen. Der Fluglehrer/Prüfer bestätigt mit Unterschrift/Stempel auch die anderen Flüge...

    Landungen sind auf den 200 km jeweils 2 gefordert: eine Zwischenlandung und am Ende bietet sich auch wieder eine an ;).

    Cheers,
    Gorden
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Moin,

    die kürzeren Flüge ohne Fluglehrer habe ich mir noch extra am fremden Platz abstempeln lassen, das war aber wohl etwas übertrieben. Man glaubt dir auch so, dass du dort warst. Im Zweifel gibts ja schließlich auch noch das Hauptflugbuch des Platzes.

    Gruß
    ColaBear
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Darüber hinaus muss man diese Flüge natürlich auch in sein Flugbuch eintragen. Und wer hier falsche Angaben macht, bewegt sich auf sehr dünnem Eis und natürlich auf dem Gebiet der Dokumentenfälschung. Und das sollte ein Pilot wissen. Des Weiteren ist natürlich einiges an krimineller Energie nötig, um sich eine Passagierberechtigung auf diese Weise erschleichen zu wollen.

    Trotzdem denke ich, dass man als Verband recht sicher gehen kann, dass Flüge wie diese auch stattgefunden haben, zumal der Fluglehrer auf dem Antrag sogar noch mindestens den "Prüfungsflug" abzeichnen bzw. bestätigen muss und von den vorherigen Flügen in der Regel Kenntnis haben sollte. Prinzipiell sollte man als Flugschule natürlich darauf achten, dass diese Flüge auch ordnungsgemäß durchgeführt werden.

    Außerdem machen auch diese Flüge Spaß. Bei mir ging es damals unter anderem auf eine der Inseln in der Nordsee. Daher war die Passagierberechtigung eher ein toller Ausflug als lästige Pflicht. Und Erfahrung hat es auch gebracht.
    Direkt verlinkter Beitrag