Chris_EDNC schrieb:Ich denke wir sind uns einig, dass es sich beim BZF um ein rein nationale Lizenz/Berechtigung handelt. Damit man die Rechte dieser Lizenz ausüben darf, benötigt man immer einen LP-Test für die Sprache in der man am Flugfunkdienst teilnehmen will. Auch Deutsche bekommen als Muttersprachler diese LP-Bescheinigung für Deutsch! Soweit alles national!
Ist FCL.055 fuer UL relevant?
Was allerdings den Inhalt und die Rahmenbedingungen für den LP-Test angeht, verweist die LuftPersV auf FCL.055, quasi als Gebrauchsanweisung. Insofern ist FCL.055 für rein nationale Lizenzen natürlich relevant!
Es ist richtig, dass ein UL-Pilot, der sich mit dem Befliegen der Lufträume G und E innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets begnügt, kein zusätzliches BZF und keinen LP-Test benötigt. Erwirbt er aber ein BZF, ist dieser Test resp. eine entsprechende LP-Bescheinigung zwingend nötig, wenn er die damit verbundenen Rechte (z.B. das Befliegen von CTRs) ausüben will. Somit ist FCL.055 für UL-Piloten in oben genanntem Sinne natürlich relevant.
Michael