Eins noch zu den LAPL-A Rechten, im Gegensatz zum PPL A muss man beim LAPL 13h (12 Pic PLUS 1h mit Lehrer innerhalb 24 Monate) und beim PPL-A (12h incl 1h mit Lehrer fliegen innerhalb 12 Monate vor Ablauf Klassenberechtigung)
Für mich ist die Ungerechtigkeit auch eher, dass plötzlich was beim PPL-N mit der Annerkennung der UL h möglich war, nicht mehr möglich ist....ich kenn keine wirklich für mich nachvollziebare Begründung.
Auch in der BRD wäre beim LAPL eine Anrechnung möglich:
FCL.110.A LAPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
c) Anrechnung. Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen in Buchstabe a erfolgen.
In der Begriffsbestimmung FCL 010 hab ich nochmal nachgelesen und finde nix was dagegenspricht, eher wird der nächste Passus das Thema:
Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall
Ich denke, dass die ATO große Wissenslücken haben und die Diskussion mit der Behörde scheuen. Mag man sich vorstellen, was dass für ein Theater gibt, wenn ein ULer von der ATO mit 15h Prüfungsfähigkeit attestiert bekommt und die Behörde ablehnt ;-)
(1)
die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten;
Das wäre simple für die meißten
(2)
50 % der gemäß Buchstabe a erforderlichen Stunden überschreiten;
Heißt 15h in SEP oder TMG
(3)
die Anforderungen gemäß Buchstabe a Absatz 2 beinhalten.
sprich 6h Überlandflug inklusive