Nee, das ist definitiv falsch. Es reicht die Anmeldung vor dem 08.04.2013. Wurde mir von mehreren Seiten, die es wissen müssen, bescheinigt. Eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden gibt es auch gar nicht. Naja, warten wir′s ab.
auc wenn Du mit den Theoriestunden Recht hast, die Geschichte mit der Anmeldung vor dem 08.04.2013 ist seit der letzten Besprechung im Verkehrsministerium hinfällig. Die Ausbildung muss bis zu diesem Termin abgeschlossen sein.
Leider Game Over für Inhaber "nur" der UL-Berechtigung. Man rechnet im Ministerium sogar mit einer Flut von Gerichtsverfahren. Das gilt nämlich nicht nur für UL-Umschüler, sondern für ALLE, die sich zur Zeit in der Ausbildung zum PPL-N befinden.
Und es kommt noch DIcker: Es gibt in Zukunft KEINERLEI Anrechnung der UL-Erfahrung. Man war bisher davon ausgegangen, dass ULèr zumindest in den Genuss einer Erleichterung in Form von 15 Stunden bei der Ausbildung zum LAPL (A) kommen könnten.
Originaltext:
"Anrechnung von UL- Stunden (dreiachs) auf den Erwerb von Lizenzen und
Berechtigungen nach EU-Verordnung ist entgegen unserer bisherigen Meinung
nicht möglich. Luftsportgeräte zählen zu den Annex II Flugzeugen gemäß EU-VO
216/2008 (sog. Basic Regulation) und sind in der EU-VO 1178/2011(Vorschriften
für fliegendes Personal) nicht zu berücksichtigen."
Das müsste ja dann erst in den letzten Tagen entschieden worden sein. Meine Version ist mir vor ca. 1 Woche von ziemlich weit oben bestätigt worden. Wenn du Recht hast, dann brauche ich mal eben 2 Wochen Urlaub und besseres Wetter. Ab 8.4. darf′s dann wieder schneien ;-)
Unsere Flugschule hat mir zumindest bestätigt, daß das RP auf die Einhaltung der Theoriestunden achtet und die nicht im Selbststudium erledigt werden können. Die Anzahl weiß ich jetzt nicht genau, meine aber die Zahl 80 gehört zu haben. bb hei
auc wenn Du mit den Theoriestunden Recht hast, die Geschichte mit der Anmeldung vor dem 08.04.2013 ist seit der letzten Besprechung im Verkehrsministerium hinfällig. Die Ausbildung muss bis zu diesem Termin abgeschlossen sein.
Leider Game Over für Inhaber "nur" der UL-Berechtigung. Man rechnet im Ministerium sogar mit einer Flut von Gerichtsverfahren. Das gilt nämlich nicht nur für UL-Umschüler, sondern für ALLE, die sich zur Zeit in der Ausbildung zum PPL-N befinden.
Und es kommt noch DIcker: Es gibt in Zukunft KEINERLEI Anrechnung der UL-Erfahrung. Man war bisher davon ausgegangen, dass ULèr zumindest in den Genuss einer Erleichterung in Form von 15 Stunden bei der Ausbildung zum LAPL (A) kommen könnten.
Originaltext:
"Anrechnung von UL- Stunden (dreiachs) auf den Erwerb von Lizenzen und
Berechtigungen nach EU-Verordnung ist entgegen unserer bisherigen Meinung
nicht möglich. Luftsportgeräte zählen zu den Annex II Flugzeugen gemäß EU-VO
216/2008 (sog. Basic Regulation) und sind in der EU-VO 1178/2011(Vorschriften
für fliegendes Personal) nicht zu berücksichtigen."
Schade, aber zur Zeit wohl nicht zu ändern.
Grüsse THomas
Das hat uns sinngemäß unsere Flugschule ebenfalls berichtet. Keine Erleichterungen mehr für Uler. Wer PPL-N nicht bis 8.4. fertig hat schaut in die Röhre. Gruß
So, damit wäre auch dieser Thread in den Weiten des Forums verschwunden und mit Sachen zerquasselt, die mit der Passagierberechtigung nichts zu tun haben, schade.
GoKarli
gelöschter User am 21.03.2013 um 19:59 Uhr
triple-delta schrieb: Jungs, regt Euch nicht auf! Im Herbst dürfen wir alle wieder Kreuzchen machen, aber die werden uns allen noch viel teurer! bb hei
triple-delta schrieb: Jungs, regt Euch nicht auf! Im Herbst dürfen wir alle wieder Kreuzchen machen, aber die werden uns allen noch viel teurer! bb hei
springerwaldi schrieb: Das müsste ja dann erst in den letzten Tagen entschieden worden sein. Meine Version ist mir vor ca. 1 Woche von ziemlich weit oben bestätigt worden. Wenn du Recht hast, dann brauche ich mal eben 2 Wochen Urlaub und besseres Wetter. Ab 8.4. darf′s dann wieder schneien ;-)
Berichte doch mal bitte wie es dann ausgegangen ist im laufe des Jahres...
Danke
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