Pilotenausbildung (SPL-UL) Diskussion

Passagierberechtigung

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141Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Ich habe gestern die beiden 200km Flüge mit Fluglehrer absolviert. Auf dem (jetzt ausgefüllten und unterschriebenen) Antrag (DAeC) steht lediglich, dass eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses beigelegt werden muss, aber nicht, ob die Lizenz selbst mitgeschickt werden muss!?

    Danke im Voraus!
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  • Die Lizenz selbst musst du nicht mitschicken ;)
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  • Hey deckair,

    vielen Dank, dann werde ich den Brief mal einwerfen. Stellt der DAeC dann eine zweite gültige Lizenz aus oder ist die Passagierberechtigung nur ein Einlegeblatt? Schon merkwürdig, man hat dann ja zwei gültige Lizenzen, selbst bei Führerschein wird der alte eingezogen, wenn man einen neuen Eintrag bekommt.. ;-)

    Schönen Gruß
    Theo
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  • Glückwunsch!

    Ich meine dass ich meine Lizenz damals mit eingeschickt hatte. Kann mich natürlich irren, aber es müsste so gewesen sein. War auch nicht schlimm, ging super schnell. Ansonsten Montag einfach schnell anrufen.

    Cheers,
    Gorden
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  • Hi,

    ich hatte damals im Luftsportgerätebüro angerufen: es ist nicht nötig, die alte Lizenz einzuschicken.

    Grüße
    Maik
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  • Vielen Dank an alle für die schnelle Antworten! Bring den Brief nachher weg und hoffe, dass ich Ende der Woche den ersten Passagier mitnehmen kann! :-)

    Theo
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  • Die Lizenz muss nicht mitgeschickt werden, du bekommst eine neue Lizenz mit gleicher Lizenznr. und dem Zusatzvermerk "Passagierberechtigung".

    Es dauert nach Abschicken der Unterlagen wenn gerade nichts besonderes im LSGB anliegt oder "Notstand" herrscht ca. 1 Woche, bis du die Lizenz im Briefkasten hast.

    Nicht vergessen:
    Auch die "neue" Lizenz muss unterschrieben werden, damit sie gültig wird.
    Und auch wenn du die Berechtigung frisch bekommen hast muss die 90-Tage Regel eingehalten werden.
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  • plex.web schrieb:
    Hey deckair,

    vielen Dank, dann werde ich den Brief mal einwerfen. Stellt der DAeC dann eine zweite gültige Lizenz aus oder ist die Passagierberechtigung nur ein Einlegeblatt? Schon merkwürdig, man hat dann ja zwei gültige Lizenzen, selbst bei Führerschein wird der alte eingezogen, wenn man einen neuen Eintrag bekommt.. ;-)

    Schönen Gruß
    Theo

    ...das erledigt sich mit ablauf von 5 jahren....denn dann bekommst wieder nen neuen ;-)

    guggst du punkt IX - gültig bis...

    PILLE

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  • Immerhin eine Sache, die bei der Fluglizenz besser gelöst ist als beim Autoführerschein.

    Wobei ich es nicht schlecht finde, wenn die Fluglizenz eine Plastikkarte wäre (zerfleddert nicht so leicht). Das Flugbuch könnte man per Computerinterface auch drauf speichern, so dass man nur noch ein Flugbuchblatt zusätzlich für die Erfassung von neuen Flügen mitführen muss.
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  • Bananenbieger schrieb:
    Immerhin eine Sache, die bei der Fluglizenz besser gelöst ist als beim Autoführerschein.

    Wobei ich es nicht schlecht finde, wenn die Fluglizenz eine Plastikkarte wäre (zerfleddert nicht so leicht). Das Flugbuch könnte man per Computerinterface auch drauf speichern, so dass man nur noch ein Flugbuchblatt zusätzlich für die Erfassung von neuen Flügen mitführen muss.

    Aber warum Flugbuchblatt? Dann kann ich auch meine Plastikkarte in den entsprechenden Schlitz am Amaturenbrett einführen. Das Flugzeug prüft dann ob ich die Voraussetzungen erfülle. Wenn nein, muss eben die Plastikkarte des Fluglehrers ebenfalls eingeführt werden. Fehlt diese, und der CO-Sitz ist besetzt und die 90-Tage Regelung nicht erfüllt dann springt der Motor nicht an. Die Zeit wird natürlich auf der Karte gespeichert. Steigt dann die Geschwindigkeit über die übliche Rollgeschwindigkeit wird die Startzeit gesetzt. Bei der Landung ist das dann umgekehrt. Ach ja, Start- und Landeort kann ja durch das GPS auf die Karte gespeichert werden.

    Klingt doch toll. Oder?

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