Unbestritten haben die Beauftragten die Möglichkeit o.g. Durchführungsbestimmungen zu den Vorgaben der LuftPersV zu erlassen. Nur stimmen diese, wie fast immer so auch hier, mit mit den gesetzlichen Vorgaben nicht überein.
Eine in allen Bereichen ausgeübte Rechts- und Fachaufsicht des LBA und damit auch die des Ministeriums hätte das entsprechend zu korrigieren gewusst. Nur wissen wir, dass sich diese auf einen jährlichen ergebnislosen Kaffeeklatsch beschränkt.
Insofern machen und tun die Beauftragten in allen ihnen übertragenen Belangen, was sie, im Rahmen ihrer, in jeder Hinsicht leider äußerst beschränkten Möglichkeiten, für richtig halten oder opportun zu sein scheint.
Michael


