OsramBulb schrieb:es ist richtig, was das LBA schreibt, hilft aber dann nicht weiter, wenn du mit deinem UL ins Ausland möchtest und die dortige nationale Behörde Level 4, auch für UL, vorschreibt (so z.B. in Frankreich, wenn du AFIS bzw. kontrollierte Plätze anfliegen möchtest).Der ICAO Sprachtest muss doch für die Führer eines UL′s nicht gemacht werden... Hab′s mir erst kürzlich bestätigen lassen.
Das LBA schreibt:
"Grundsätzlich müssen alle Inhaber deutscher Pilotenlizenzen ausreichende Englischkenntnisse nachweisen, die im Ausland fliegen oder in Deutschland während des Führens eines Luftfahrzeuges englischsprachigen Flugfunk ausüben.
Von dieser Nachweispflicht sind ausgenommen:
- Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer,
- Inhaber einer Lizenz für Luftsportgeräteführer
- Inhaber einer Lizenz für Freiballonführer."Wurde übrigens schon einige male hier im Forum diskutiert..
Viele Grüsse
Steve
Ebenfalls viele Grüße.