Das wusste ich nicht.... Demnach kann ich als Schweizer, mit festem Wohnsitz in der Schweiz und mit einer deutschen Lizenz problemlos ein F-registriertes UL in D bewegen. Kann ich auch ein F registriertes UL dauerhaft in Deutschland stationieren? Wenn je eröffnet das einen riesigen Vorteil bei der Suche nach einem gebrauchten UL..Puh... jetzt wird′s kompliziert... als Ausländer oder als Deutscher mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland ja (sofern Du zum F-Flieger auch die F-Lizenz hast). Sobald Du dauerhaft nach Deutschland ziehst nein, dann bräuchtest Du in der Tat die deutsche Lizenz, welche ihrerseits nur für D-registrierte Flieger gültig ist. Also faktisch würdest Du Dir mit einem Umzug das Recht nehmen ausländisch registrierte ULs in Deutschland zu fliegen denn diese Frage sind immer an den Hauptwohnsitz gekoppelt (nachzulesen LuftVZO § 28).
Aber wie immer in solchen komplizierten Third-Country Lizenzfragen am besten den jeweils nationalen Verband/ Beauftragten UND die Versicherung fragen. Ich bin kein Jurist!
Das Recht den Flieger auf irgendeinem Flugplatz zu stationieren, sollte meines Wissens damit nichts zu tun haben. Wer will Dir das verbieten, wenn Du Dir einen Hallenstellplatz anmietest?