Da zum Tag der Prüfung die alten Regeln galten, gehe ich davon aus, dass diese nun verfallen ist. Die absolute Gewissheit und eine verbindliche Aussage bekommst Du aber direkt bei DULV oder DAeC.
Was juristisch betrachtet falsch ist sukram: Ich nenne Dir nur einen Begriff, den Du gerne googlen kannst: "echte und unechte Rückwirkung von Gesetzen".
Eine Norm oder Gesetz kann nicht ohne weiteres rückdatiert oder rückwirkend gültig gemacht werden. Zu Tage kommt diese besonders bei der Steuergesetzgebung oder im Strafrecht. Wenn Du vor 5 jahren Summe X bezahlt hast, kannst Du heute bei geänderter Gesetzeslage nicht einklagen oder verklagt werden was anderes zu zahlen.
Eine einzige Ausnahme ist zulässig: Wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls eine Rückwirkung erfordern, bei nichtigen oder unklaren Normen oder bei Gesetzen, auf die der Bürger erkennbar nicht vertrauen durfte oder wenn er mit deren Neuregelung rechnen konnte.
In diesem Beispiel handelte es sich um einen laufenden bzw. nicht abgeschlossenen Fall, daher wohl diese Regelung, dass jetzt das neue Gesetz zum tragen kommt. Glück gehabt!
Aber das wird Dir bestimmt ein Volljurist besser erklären können wie ich.
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