Hallo Forum.
Nach dem SPL steht erst mal Fliegen an, bis ich mich sicher und wohl fühle. Aber dann kommt auch irgendwann der Punkt für die Passagierberechtigung.
Nun zur Frage: Wie war das bei Euch / wird das von Euch als Flugschule gehandhabt:
Im Ausbildungshandbuch DAeC (Feb. 2012) , Teil VIII, Seite 52, "Passagierberechtigung" steht:
Definition für 200 km Flüge mit Fluglehrer
Geradlinige Entfernung zwischen Start- und Zielflugplatz mind. 100 km, Zwischenlandung und zurück zum Startplatz ist ein 200 km Flug. Beträgt die Entfernung mind. 200 km und ist eine Zwischenlandung erfolgt, sind zwei 200 km Flüge erfüllt.
Dazu ist LuftPersV §42 Abs.4 Satz 1b zitiert. Dort steht:
..., mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über
jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit
Zwischenlandung, ...
Der Unterschied ist "geradlinige Entfernung zwischen Start- und Zielflugplatz" versus "Gesamtstrecke".
Wenn es im Umkreis von 100 - 120 km wenige gute Plätze gibt, werden dann auch lange Dreiecks oder Vierecksflüge angerechnet (2 bzw. 3 Zwischenlandungen), die z.B. >200km Gesamtstrecke haben, die einzelnen Abschnitte aber unter 100 km sind?
Als "Gedankenexperiment":
EDTH-EDMJ-EDTH, 225km total -> ist klar o.k.
EDFV-EDGM-EDRO-EDFV, 221km total -> würde der als 200km Flug angerechnet?
Gruß u Dank
Tim