maxmobil schrieb:
Wie kommt es also zur Aussage "für Kasko keine Lizenz Voraussetzung"?
Meine Kasko-Versicherung, die ich als Halter abgeschlossen habe, erhebt zunächst keinerlei Ansprüche an die Flugerfahrung der Piloten. Da Halter und einziger Pilot ein und dieselbe Person sind, entfiel zunächst auch eine weitere namentliche Nennung desjenigen, der die Maschine pilotiert.
Meine Police bietet darüber hinaus aber auch Kasko-Versicherungsschutz für den Fall, dass zwei weitere, namentlich genannte Piloten die Maschine fliegen. Dabei genügte es sogar, unmittelbar vor dem Start über FAX oder eMail einen dieser drei zu canceln um einen anderen Piloten rechtssicher zu benennen.
Der Halter muss natürlich nicht automatisch auch Pilot sein, ist aber immer der Versicherungsnehmer. Insofern ist "für Kasko keine Lizenz Voraussetzung"
Da ich, wie auch die mitlerweile mit eingetragenen Piloten über höherwertige Lizenzen verfügen und versicherungsrelevante Flugerfahrung vorweisen können und ich darüber hinaus meinem Rotax 80 PS eine Rutschkupplung gegönnt habe, wurde meine Kasko-Prämie um fast 35% gesenkt. Bei der Haftpflicht war die Ersparnis zwar geringer aber trotzdem spürbar.
Michael