Pilotenausbildung (SPL-UL) Diskussion

Schein verlängern nach 22 Monaten ohne geflogen zu sein !!!

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22Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Habt ihr für den Kollegen prima dargelegt.

    Aber es ist das schlimme Wort "Ablaufdatum" gefallen. Ein Thema das mich persönlich beim Fliegen schlimm nervt...

    Passt zwar nicht ganz ins Topic aber ich mach trotzdem mal :-)

    Was es da alles nicht zu vergessen gibt:

    1. Ablaufdatum Lizenz
    2. Ablaufdatum Berechtigung
    3. Ablaufdatum Medical (Dann noch unterschiedlich 4, 2, 1 Jahre)
    4. Ablaufdatum JNP
    5. Ablaufdatum Avionikprüfung (ok kann man identisch machen zu JNP machen)
    6. Ablaufdatum Serviceintervalle
    7. Ablaufdatum Karten, Wetterabo, und und und...

    Da braucht man schon einen anständigen Terminplaner ;-)
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  • Ablaufdatum für den Motor

    Ablaufdatum bei 100 Stunden

     Ablaufdatum für Versicherung

    Ablaufdatum für Rettung

    und dann ganz schrecklich Ablaufdatum für den Piloten selbst. :)

    und für alles einen Beleg das ja nichts abgelaufen ist.  

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  • Stimmt das Ablaufdatum der Rettung hatte ich vergessen. Und da muss man ja noch mal Unterscheiden zwischen Schirm packen und der Rakete...pfff...

    Und dann war da noch das Ablaufdatum der Language Proficiency...
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  • Zwischen diesen Beiträgen liegen mehr als 2 Jahre.
  • Moin Moin,


    mal etwas Haarspalterei zu diese Passus:

    ...innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt wurden.

    Ist das taggenau oder monatsgenau zu sehen? Sprich, wenn ich am 1.1.2010 12 Stunden geflogen bin, habe ich dann Zeit die erforderlichen 12 Stunden zum Erhalt bis zum 1.1.2012 oder bis um 31.1.2012 zu fliegen?

    (jaja, es ist Pfennigfuchserei, aber...)

    Danke und Gruß

    Gorden

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  • Gorden schrieb:
    (jaja, es ist Pfennigfuchserei, aber...)
    Nö, finde ich nicht. Mich würde das auch mal interessieren. :-)

    Gruß Lucky

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  • TJa... interessant wäre es weiterhin.

    Persönlich hab ich die Frage jetzt auf 2018 verschoben ;)

    Cheers

    Gorden

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  • Also für mich ist die Sache glasklar: 24 Monate sind 730 Tage (bzw. 731 wenn ein Schaltjahr in den Betrachtungszeitraum fällt). Weil es "innerhalb" heißt, ist der Tag der Lizenzausstellung in diesem Zeitraum enthalten.

    VG

    Thomas

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  • Hallo,

    >
    > Also für mich ist die Sache glasklar: 24 Monate sind 730 Tage
    >

    Nun ja, so ganz so klar ist die Sache nun nicht - die Verordnung
    spricht eben von "24 Monaten" und nicht von "730 Tagen"!

    Findet sich in deinem Flugbuch irgendwo "innerhalb" der letzten 24 _Monate_
    ein Übungsflug mit FI, dann sollte eigentlich alles im Lot sein...oder?!?!

    Bei der JNP oder dem TÜV zählt doch auch nur der _Monat_  ?!


    BlueSky9

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  • <<Nun ja, so ganz so klar ist die Sache nun nicht - die Verordnung spricht eben von "24 Monaten" und nicht von "730 Tagen"!>>

    Und 24 Monate können genau so am 17. Juli vorüber sein wie 730 Tage.

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  • Da sieht man′s, so klar ist das nicht.


    Rein vom Bauchgefühl bilde ich mir ein das alleine der Monat und nicht der Tag zählt bei

    • alle 12 Monate JNP
    • alle 12 Monate den Rettungsschirm neu packen
    • alle 24 Monate Nachprüfung vom Gleitschirm
    • TüV

    Komischerweise (Gefühl sind ja nicht rational :o) "denke" ich taggenau bei den 12 Stunden in den letzten 24 Monaten und auch bei dem Übungsflug mit Fluglehrer. Immer nach dem Motto: Better be safe then sorry.

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