lazysting schrieb:
Vielleicht sollten wir den Begriff Sicherheitsmindesthöhe (von Simon verwendet) eintauschen gegen Mindesthöhe bei Überlandflügen, dann diskutieren wir nicht aneinander vorbei.
Bei allem Respekt, das ist dummes Zeug, da gibt´s nix einzutauschen oder aneinander vorbei zu diskutieren.
Die "Sicherheitsmindesthöhe" ist ein feststehender Begriff und genau wie die "Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln" im § 6 LuftVO definiert.
Simons Frage zeigt, dass er sich über diese Definitionen noch nicht vollends im Klaren ist, was man ihm als Flugschüler natürlich nachsehen muss.
Du aber hast beide Begriffe/Definitionen tatsächlich verwechselt, was man einem so erfahrenen Flieger, wie Du einer nach eigenen Angaben ja bist, auf keinen Fall durchgehen lassen kann!!
Michael