Eric schrieb:Folgt man Deiner Art von Beweisführung, dann ist ja auch die Aufteilung der praktischen Prüfung in mehrere Teile möglich, weil diese Teilung nirgends ausgeschlossen wurde.
Mein Einwand war eher theoretischer Natur. Du wolltest quasi einen Beweis erbringen, in dem du etwas zitiert hast, in dem das Splitten der Prüfung nicht erwähnt ist. Ich habe lediglich festgehalten, dass das kein Beweis für die Nichtdurchführbarkeit ist.
Eric
Würde mich freuen, wenn auch zu dieser Art der Teilung jemand postet, wo dies gelang... ;o)