Dieses Mitglied hat den fliegerischen Steckbrief noch nicht weiter ausgefüllt.
gelöschter User am 26.12.2012 um 11:36 Uhr
Michael, da würde ich dir widersprechen wollen. Es heisst nur "Der Bewerber hat die theoretische Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 12 Monaten alle Prüfungsteile bestanden hat.", was lediglich den möglichen Fall der Nachprüfung eines einzelnen Fachs berücksichtigt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dich zur Prüfung eines einzelnen Fachs anmelden kannst und 2 Monate später für das nächste Fach!?!? Das glaube ich einfach nicht.
Karl, die andere Frage hast du selber durch dein Zitat beantwortet. 24 Monate nach der bestandenen Prüfung, welche dann als bestanden anerkannt wird, wenn alle Prüfungsteile bestanden wurden.
...auch wenn ein Teilen der Prüfung möglich ist, würde ich davon abraten. So schwierig ist der Theorieteil nun wirklich nicht. Einfach einmal die Theorie durchlesen, dann die Prüfungsfragen ein paar mal durchgehen und schon besteht man mit mindestens 95%. Die Navigationsaufgaben sind manchmal aber nicht ohne, das stimmt.
Natürlich kann man zu jedem Fach auch eine Einzelprüfung ablegen, muss aber die komplette Theorieprüfung innerhalb eines Jahres, gerechnet von ersten bestandenen Teilabschnitt, geschafft haben (s. LuftPersV § 128 Abs. 10 Satz 1). Die pyrotechnische Einweisung ist nicht Bestandteil der Theorieprüfung.
Michael
Das wäre ja klasse, Michael! Wenn ich mich nach und nach auf nur ein Fach konzentriere, wäre das einfacher. Das Jahr ist einfach zu ereignisreich, um sich auf die komplette Theorie zu konzentrieren. Aber nach und nach ein Fach, und das innerhalb eines Jahres... liest sich gut! :-)
Die Eingangsfrage bezog sich auf die Teilbarkeit der theroretischen Prüfung für eine SPL. Deshalb hilft der Link von GTX zum dem Hessischen RP überhaupt nicht weiter, weil der für die Abnahme von SPL Prüfungen nicht zuständig ist und es auf der site auch nicht um SPL Prüfungen geht.
Auch der Hinweis von Flyingdentist auf die LuftPersV § 128, 10 hilft zur Beantwortung der Eingangsfrage nicht weiter, weil es dort ebenfalls nicht um SPL geht. Aber der Absatz 12 im selben Gesetz klärt den Fall. Dort steht nämlich steht ganz klar, das insbesondres die Durchführungsgrundlagen der theoretischen Prüfung für Luftsportgeräteführer durch die Beauftragten, also dem DULV Und DAEC und nicht von einem RP festgelegt werden. Und damit ist man mit den Link von GoKarli zur Prüfungsordnung des DULV richtig aufgehoben, der nichts von einer Teilung der theoretischen Prüfung schreibt.
Rteissen schrieb: ... Und damit ist man mit den Link von GoKarli zur Prüfungsordnung des DULV richtig aufgehoben, der nichts von einer Teilung der theoretischen Prüfung schreibt.
rede mal mit Deinem FI . Der hat auch Kontakt zum Prüfer.
Deine Sorge ist unbegründet.
Lerne wie ich es hier schon oft empfohlen habe mit einer Lern SW die einen Fehler -Lern- Modus hat.
Jedes Fach dann durcharbeiten bis Du die Fragen nahe 100 % beherrscht. ( wie beim PKW führerschein)
Bei NAV unbedingt auf 100 % Erfolg lernen, dann kannst Du im praktischen Teil Dir ein paar Fehler erlauben und bestehst trotzdem.
Im Praktischen Teil NAV liegen die Antworten schon mal nahe beieinander und man kann sich auch mal ein bisschen vermessen.
Aufwand 1 Monat immer mal Abends eine Std. und vor der Prüfung intensiv 3 -4 Tage. Nav zuvor mit dem FI mal persönlich ein paar Std Praxis Aufgaben üben.
Dann bestehst Du sicher.
War bei mir so, obwohl ich keine Vorkenntnisse hatte und kein Techniker bin.
Rteissen schrieb: ... Und damit ist man mit den Link von GoKarli zur Prüfungsordnung des DULV richtig aufgehoben, der nichts von einer Teilung der theoretischen Prüfung schreibt.
Was aber nicht bedeuten muss, dass es nicht geht!
Eric
In den DUL- Anweisungen für die Theorieprüfung steht: ".......sieben Fächer mit jeweils 40 Fragen........wenn 3 Fächer nicht bestanden werden muss die Prüfung komplett wiederholt werden...." Danach ist für mich eine Aufteilung der theoretischen Prüfung nicht vorgesehen. Wenn es nach diesen Bestimmungen doch "gehen" sollte, dann würde man seine zwei, drei oder vier Prüfungstermine absolvieren dürfen, nach Wochen dann feststellen, dass man mindestens drei Fächer nicht bestanden hat und dann der Prüfungs-Anweisung entsprechend wieder vorne anfangen........ Neeh! In der theroretischen Prüfung soll man belegen, dass man den kompletten Stoff zur UL Fliegerei zusammenhängend gelernt und verstanden hat., so wie man den Stoff auch in der selbständigen Fliegerei später anwenden soll. Möchtest du deine praktische Prüfung auch zerlegen in zwei, drei, vier Teile: in der ersten Prüfung wird nur geprüft das Starten, in der zweiten das Landen, in der dritten das Krichturmfliegen, in der vierten das Verhalten in besonderen Fällen????
Vielleicht gibt es ja SPL-Inhaber, die hier posten, ob sie und wenn ja bei wem sie ihre theroretische Prüfung haben splitten dürfen. Ich kenne keinen.
Rteissen schrieb: ... Und damit ist man mit den Link von GoKarli zur Prüfungsordnung des DULV richtig aufgehoben, der nichts von einer Teilung der theoretischen Prüfung schreibt.
Was aber nicht bedeuten muss, dass es nicht geht!
Eric
In den DUL- Anweisungen für die Theorieprüfung steht: ".......sieben Fächer mit jeweils 40 Fragen........wenn 3 Fächer nicht bestanden werden muss die Prüfung komplett wiederholt werden...." Danach ist für mich eine Aufteilung der theoretischen Prüfung nicht vorgesehen. Wenn es nach diesen Bestimmungen doch "gehen" sollte, dann würde man seine zwei, drei oder vier Prüfungstermine absolvieren dürfen, nach Wochen dann feststellen, dass man mindestens drei Fächer nicht bestanden hat und dann der Prüfungs-Anweisung entsprechend wieder vorne anfangen........ Neeh! In der theroretischen Prüfung soll man belegen, dass man den kompletten Stoff zur UL Fliegerei zusammenhängend gelernt und verstanden hat., so wie man den Stoff auch in der selbständigen Fliegerei später anwenden soll. Möchtest du deine praktische Prüfung auch zerlegen in zwei, drei, vier Teile: in der ersten Prüfung wird nur geprüft das Starten, in der zweiten das Landen, in der dritten das Krichturmfliegen, in der vierten das Verhalten in besonderen Fällen????
Vielleicht gibt es ja SPL-Inhaber, die hier posten, ob sie und wenn ja bei wem sie ihre theroretische Prüfung haben splitten dürfen. Ich kenne keinen.
Mein Einwand war eher theoretischer Natur. Du wolltest quasi einen Beweis erbringen, in dem du etwas zitiert hast, in dem das Splitten der Prüfung nicht erwähnt ist. Ich habe lediglich festgehalten, dass das kein Beweis für die Nichtdurchführbarkeit ist.
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