Bei der Einführung von JAR-FCL gab es einen Bestandsschutz. Das hätte für Mowa bedeutet, er hätte seinen PPL A mit Kunstflugberechtigung als "ICAO-Schein" behalten und weiter nutzen können. Zusätzliche Ratings konnten aber nach dem 01.05.2003 nicht mehr erworben werden, der Schein musste dann bleiben wie er war.
Mit Einführung der EASA-Lizenzen gibt es diesen Bestandsschutz nicht mehr, bzw. nur noch für die Restlaufzeit des Scheines. Wenn Mowa heute einen PPL A (N) mit Kunstflugrating erwirbt, dann gilt der Schein 5 Jahre und danach verfällt er einfach. Außerdem darf er mit Einführung der EASA-Lizenzen nur noch Annex II-Flieger pilotieren, also keine 152er, Katana, Aquila und dergleichen mehr.
Da er aber sicher den LAPL - den es aber nur für 2 t gibt - haben will, muss er auf jeden Fall entweder schon ein 2 t-Rating erworben haben und 70 Stunden SEP geflogen sein oder die 5 Stunden Schulung nachholen.
Wie gesagt, es gibt keine "1.250 kg" geschenkt.
Wie man allerdings die andern Ratings, also beispielsweise Kunstflug-, Schlepp-, oder Nachtflugberechtigung hinüberretten kann ist nicht geregelt. Es ist also davon auszugehen, dass diese Ratings einfach übernommen werden. Sicher ist das aber nicht.
Michael