ca-max schrieb: Positionsmeldung Platzrunde überall und jedesmal und verpflichtend für alle? na ich weiß nicht. Das Wort von der Überregulierung stünde dann ganz schnell im Raum.
Als Ersatz für die Flugleiterpflicht (siehe anderes Thema) würde ich dieser "Über"-Regulierung sofort zustimmen. ADS-B out als Pflicht würde erheblich teurer kommen.
Achim
gelöschter User am 02.05.2018 um 20:18 Uhr bearbeitet
Wenn es der Kanal zulässt ( man also funkmässig keinen stört ) mache ich das sowieso ...Gegenanfl, Quer. und Endanflug ...kann man doch nicht "zuviel" sagen ...ausser vielleicht an kleinen plätzen wenn man zur Aero fliegt, oder früher in Tannkosc... da ist jede freie Funksekunde wichtig ...Sonst ausserhalb von Flugtagen doch eigentlich wohl nirgends an Info-plätzen ...
cbk schrieb: Und welcher Pilot liest die vor jedem Flug?
Mich interessiert es nun wirklich nicht, ob das irgendwo steht oder nicht. Ich melde die Positionen konsequent, weil ich gerne noch etwas laenger leben will.
Das kann doch nicht dein Ernst sein - an anderer Stelle wird lang und breit die Unsinnigkeit des Flugleiters diskutiert, und dann stellt sich hier noch die Frage, ob man unbedingt die Platzrundenteile (in meinen Augen besser das Eindrehen - aufgrund der genaueren Positionsangabe) melden "muss"?
Wie soll das Ganze denn sonst funktionieren, wenn du den anderen keine Chance gibst zu wissen wo du grad bist?!
Stichwort "Good Airmenship" und so...ich verstehe einfach nicht, wieso es für einige so schwer zu begreifen ist, dass sie nicht allein in der Luft sind.
Wenn man nur nen bisschen über das eigene Cockpit hinaus denkt, fliegt und funkt macht es das für alle sicherer...
gelöschter User am 03.05.2018 um 08:10 Uhr
Im Landeanflug hat das tiefer fliegende Flugzeug Vorflugrecht. Ansonsten gilt rechts vor links, egal ob in der Platzrunde oder nicht.
Diese Regeln helfen überhaupt nicht wenn derjenige, welcher ausweichen muss, gerade auf die Anflugkarte, seine Instrumente oder die Schwelle sieht. Oder die vorausfliegende Maschine den Gegenanflug verlängert hat und jetzt nicht (rechten) Queranflug meldet. Oder der Tiefdecker etwas höher als der Hochdecker fliegt. Oder, oder ...
Für mich ist daher wichtig das andere Piloten, welche in der Platzrunde oder in der Nähe sein könnten, von meiner Gegenwart erfahren noch bevor sie mich ggf. gesehen haben. Und die sich dann wünschenswerter Weise ebenfalls melden. Wir wollen doch alle ohne Flugleiter fliegen, oder? Beispiel: Pilot meldet Geradeausanflug auf Piste 26 und fragt den Flugleiter ob Platzrundenverkehr ist. Daraufhin melde ich rechten Queranflug 26. Anschließen Stille im Funk und die andere Maschine ist erst im Landeanflug nachdem ich die Piste verlassen hatte.
Hoffentlich gerate ich niemals in die Nähe eines Piloten der seinen Transponder bewusst deaktiviert hat, ADS-B ablehnt, kein Flarm hat und die eigene Position über Funk nicht bekannt gibt weil er denkt das er alle anderen im Blick hat. Der anderen im Falle eines Falles die volle Schuld zuschieben und beim Fliegen ohne Flugleiter den Haftungsausschluss des Vereines / Betreibers nicht unterschreiben will weil er dies für Schikane hält ...
Lindoriel schrieb: Im Landeanflug hat das tiefer fliegende Flugzeug Vorflugrecht. Ansonsten gilt rechts vor links, egal ob in der Platzrunde oder nicht.
Das ist gelinde gesagt Schmarrn. Das vorrausfliegende Flugzeug hat Vorflugrecht. Woher soll das höhre anfliegende Flugzeug wissen wer sich hinter ihm in Laternenmasthöhe zur Schwelle schleicht?
ca-max schrieb: Die Zulassungsbehörden könnten es aber in der Flugplatzgenehmigung festlegen und veröffentlichen. (§§22/23 LuftVO).
Und welcher Pilot liest die vor jedem Flug?
Ich hoffe zumindest jeder, der die Sichtflugkarte aus der AIP (oder gleichwertiges) zur Flugvorbereitung benutzt, Da stehen alle relevanten Regelungen für den Platz drin.
Nachbemerkung:
Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Meldung der Platzrundenteile gibt es nicht. (...und wünsche ich mir auch nicht)
Aber Ja, gesunder Menschenverstand und good airmanship sprechen für die Meldung aller Platzrundenteile. Sollte Grund genug sein, es auch zu tun!
im gesamten Luftrecht gibt es KEIN VORFLUGRECHT oder ein xxx vor yyy.
Es gibt lediglich eine Pflicht zum Ausweichen.
Der Unterscheid scheint subtil - ist es aber nicht. Wenn es schlecht läuft, dann kommt jemand seiner Pflicht zum Ausweichen nicht nach.
Aber niemand kann auf seinem Recht auf Vorflug bestehen - denn das gibt es nicht.
> > Ich melde die Positionen konsequent, weil ich gerne noch etwas laenger leben will. >
100% Zustimmung
> > Das man darüber überhaupt diskutieren muss ist schon kurios..... >
genau dasselbe habe ich auch gedacht...
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