ich glaube, hier wird einiges durcheinander geworfen.
- Vorflugrecht, good Airmanship, Überlebenswillen -
- (insbesonders: Recht und normales Verhalten) -
Recht in der Luftfahrt oder im Straßenverkehr habe ich nur dann, wenn es mir vom Gericht bestätigt wurde!
Good Airmanship besagt, dass der Platzrundenverkehr Vorflugrecht hat. Aber juristisch gibt es die "definierte" Platzrunde nicht.
(Ich warte auf die ersten Hangelarer Urteile mit einem Platzrundenkorridor von 150 m Breite.)
Wenn es also (juristisch) keine Platzrunde gibt, gilt rechts vor links; d.h. in einer Linksplatzrunde hat eigentlich der Einfliegende Vorflugrecht. Das macht flugtechnisch keinen Sinn, ist aber so. (Man stelle sich nur vor, im Strassenverkehr hat der in den Kreisverkehr Einfahrende Vorfahrt ...)
Um auf das Eingangsposting zurückzukommen, danach hätte das UL Vorflugrecht. Aber erzwingen lässt es sich nicht.
Der Klügere verzichtet und überlebt!!!
Happy landings,
peter.