Pilotenausbildung (SPL-UL) Diskussion

Passagierberechtigung / Definition "Flüge"

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19Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo, liebe Flieger!

    Ich habe seit kurzer Zeit meine SPL. Die Passagierberechtigung ist in Arbeit. Nun zu meiner Frage:

    Zum Erhalt der Passagierberechtigung muss ein Pilot innerhalb der letzten 90 Tage DREI Flüge und DREI Starts / Landungen absolviert haben. Doch wie definiert sich der Begriff "Flüge"?

    Sind damit Überlandflüge gemeint oder reichen vielleicht auch Platzrunden? In meiner Flugschule herrscht die "fliegerfreundliche" Meinung: Drei Platzrunden mit Touch-and-Go reichen aus!!

    Wie ist Eure Meinung zu dem Thema?

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  • Hallo,

    Du mußt 5 Überlandflüge absolviert haben, davon mindestens 2 über 200km mit Zwischenlandung und Fluglehrer.

    Wie das Wort Überlandflug schon sagt, über Land und das sind in meinen Augen keine Platzrunden.


    Gruß, GoKarli
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  • Moin,

    es ist so wie GoKarli schreibt. Zuzüglich noch der abzulegenden Prüfung, welche in einem Prüfprotokoll vom Fluglehrer dokumentiert und bestätigt werden muß.

    Guckst Du hier bei Passagierberechtigung Dreiachs. 

    Grüße,
    Oli
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  • hier wird Überlandflug definiert.....

    § 3a LuftVO, Flugvorbereitung

     (1)    Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug), ...

     (2)   Ein Flug führt über die Umgebung eines Flugplatzes hinaus, wenn der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann.

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  • es ist so wie GoKarli schreibt. Zuzüglich noch der abzulegenden Prüfung, welche in einem Prüfprotokoll vom Fluglehrer dokumentiert und bestätigt werden muß.

    Nein nicht zuzüglich, der Prüfungsflug kann einer der fünf Flüge sein...
    gruß Reinhard
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  • Ich glaub, wir reden grad dran vorbei: Er meint die Flüge, die nötig sind, damit man die Passagierlizenz nicht verliert, wenn man sie schon hat. Also die drei Starts und Landungen in 90 Tagen - und nun dreht es sich um den Begriff "Flüge" innerhalb dieses Passus.

    Da ich davon keine Ahnung habe, gebe ich mal weiter, aber ich hoffe, ich konnte die Fragestellung klarmachen.

    Grüßle, Toby
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  • Frankman schrieb:

    Zum Erhalt der Passagierberechtigung muss ein Pilot innerhalb der letzten 90 Tage DREI Flüge und DREI Starts / Landungen absolviert haben. Doch wie definiert sich der Begriff "Flüge"?

    Sind damit Überlandflüge gemeint oder reichen vielleicht auch Platzrunden? In meiner Flugschule herrscht die "fliegerfreundliche" Meinung: Drei Platzrunden mit Touch-and-Go reichen aus!!


    Der Erhalt (bzw eigentlich die Nutzbarkeit) der Passagierberechtigung ist in §122 LuftPersV (http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__122.html) geregelt. In der Praxis werden meistens drei Platzrunden geflogen, um die Bedingungen wieder zu erfüllen.

    Was in Zusammenhang mit dieser Vorschrift noch für Probleme auftreten können, ist z.B. hier http://www.pilotundrecht.de/TEXTE/PROBLEME/90_tage_regel.html ganz gut beschrieben.
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  • Hallo,
    das ist natürlich richtig, es ist kein gesonderter Prüfungsflug erforderlich.
    Grüße,
    Oil 
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  • Hallo,

    jetzt hatte ich schon gedacht die Gesetze hätten sich geändert. Mir war bisher immer nur bekannt 3 Starts Und Landungen innerhalb von 90 Tagen. Von 3 Flügen steht doch da gar nichts??

    Gruß

    Dirk
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  • DeltaTango schrieb:
    Mir war bisher immer nur bekannt 3 Starts Und Landungen innerhalb von 90 Tagen. Von 3 Flügen steht doch da gar nichts??

    Naja, meist ist es unumgänglich zwischen dem Start und der Landung, auch einen Flug dazwischen zu legen :)

    Gruss, Steve

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