> Der genehmigte Wiederstart hat allerdings
> über € 190,- an Gebühren und Auslagen gekostet.
Hmmm... hättest Du es als "Sicherheitsaussenlandung" deklariert,
weil der Flieger (noch) nicht in "Not" war, dann wäre es
günstiger geworden ;-))
Ich würde mal folgendes in die Gesetzgebung hinein interpretieren:
Die Auflagen für eine Sicherheitslandung *müssen* niedrig
sein, um Leute davon abzuhalten "auf Teufel komm raus"
weiterzufligen bis aus dem Sicherheitsproblem eine echte
Notlage geworden ist - Und das ganze im Unfall endet.
Wenig Sprit = Sicherheitslandung
Kein Sprit = Notlandung
Hohe Motortemperatur = Sicherheitslandung
Motor kaputt = Notlandung
Meine persönliche interpretation der §.
*Ich* habe die Verantwortung für den Flieger und
*ich* entscheide, wann eine Sicherheitsaussenlandung
notwendig ist, um weiteren Schaden abzuwenden.
Wird mir diese Entscheidung aber duch eine stehende Latte
oder einen brennenden Flieger abgenommen, dann ist es
eine Notlandung...
:-)
BlueSky9