TeeJay schrieb:Hallo TeeJay,
Und noch ein Hinweis: Auch mit BZF 1 darfst Du aber noch nicht englisch funken bzw. ins Ausland fliegen, weil Du noch den Language Rating Test absolvieren musst. Also nochmal eine Praktische Übung quasi hinterher.
Gruss...
der Nachweis der Sprachbefähigung Level 4 (ICAO Language Proficiency) wird nach §125 LuftPersV nur von Führern von Flugzeugen, Hubschraubern und Luftschiffen gefordert. Führer von Luftsportgeräten und Segelflugzeugführer sind ausgenommen (deutsches Recht). Da aber über die Behandlung dieser Sprachkompetenz im Ausland nichts genaues zu erfahren ist, empfiehlt es sich natürlich für den UL Piloten mit BZF I, die Sprachprüfung abzulegen. Der DAeC bietet jetzt sogar den Eintrag in die UL Lizenz zum Preis von 25 € an.
Gruß
ikaros