Um die SPL (Sport Pilot Licence) aufrecht zu erhalten, müssen einige wenige Kriterien erfüllt werden:
12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten
12 Starts und Landungen in den letzten 24 Monaten
1 Übungsflug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten
Die Flugstunden können sowohl auf ECHO, TMG oder aber UL geflogen werden. Der Überprüfungsflug mit Fluglehrer muss jedoch auf UL erfolgen und darf als eine der 12 Stunden angerechnet werden.
Habe vom einem Bekannten erfahren,der auch fliegt.Er fliegt pro Jahr 500 Stunde hui ;-). Er meinte ,dass 12 Stunden für 2 Jahre eigentlich zu wenig für einen Piloten seien.Nun ja ansichstsache=).Anbei eine Frage,schätze mal jeder muss sich alle 2 Jahre überprüfen lassen,aber wenn man z.B. mehr als 600 Flugstunden pro Jahr hat,ob die Prüfung erlassen wird?
Ich denke, dass man auch bei 600h pro Jahr nicht um die Übungsstunde mit dem Fluglehrer drum herum kommt. Aber 600h/Jahr ist echt heftig viel... Ich denke, dass man als "Normal-Pilot" mit etwa 30h/Jahr gut im Training bleibt...
Diese Beiträge liegen mehr als 6 Monate auseinander.
Das sehe ich auch so. Die Gültigkeit der SPL ist in §45 LuftPersV geregelt. Absatz 2 sagt:
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen
nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch
gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf
aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder
einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten
24 Monate durchgeführt hat. In
den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher
Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug
von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers
auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Die fett markierten Stellen sind meiner Auffassung nach zusammengehörig. Die Aussage "auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen" dürfte sich auf alle in dem Satz genannten Punkte beziehen, nicht nur auf den Flug mit einem Fluglehrer. Man muß also mindestens 6 der 12 Stunden als PIC auf einem Dreiachs-UL geflogen sein und 12 Starts und 12 Landungen auf einem Dreiachs-UL durchgeführt haben. Die restlichen 6 Stunden können auch auf TMG oder SEP Land geflogen worden sein.
Was ich allerding etwas seltsam finde ist, daß man laut Absatz 3 die alternative Befähigungsprüfung auch auf einem TMG oder SEP Land ablegen darf:
(3) Die Voraussetzungen nach
Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu
anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten
Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen
Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
Flugstunden auf gewichtskraftgesteuerten ULs zählen gerade nicht für die Dreiachs-Minimumstunden. Das geht ganz klar aus dem oben zitierten §45 Abs 2 LuftPersV hervor.
... mindestens 12 Flugstunden auf
aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder
einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten
24 Monate durchgeführt hat.
gelöschter User am 12.11.2008 um 10:31 Uhr
Also, um mal nicht ganz so "im Nebel" weiter zu stochern:
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen
nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch
gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf
aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder
einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten
24 Monate durchgeführt hat. In
den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher
Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug
von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers
auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Dieser Satz (In
den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher
Luftfahrzeugführer) kommt daher, das die LuftPersV auch Flugzeuge kennt, deren Besastzung aus 2 Personen besteht und auch nur mit Pilot und Co geflogen werden dürfen. Daher kommt auch diese 12 Std u. 6 Std. als Verantwortlicher Pilot. Dummerweise wurde das auch für SEP u. UL übernommen. Da besteht die Besatzung eben nur aus einem Piloten. Fazit: Wir müssen 12 Std. als PIC nachweisen. Anders als hier geschrieben, können diese 12 Std. komplett auf Flugzeugen geflogen werden! Im Klartext: Ihr müßt lediglich den einstündigen Überprüfungsflug auf UL (gilt nur für 3-Achser) mit Lehrer nachweisen, den ganzen Rest der Zeit kann durch Motorsegeler und SEP nachgewiesen werden! ...oder man macht eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer, das geht natürlich auch. Ist etwas verrückt, aber ist so.
Wenn Ihr Fragen dazu habt, dürft mir auch gerne PN schicken, ich mach das auch Beruflich und muß mich daher ein bischen mit der Sache beschäftigen.
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