Pilotenausbildung (SPL-UL) Diskussion

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44Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • uli-w schrieb:
    Ein Verband ist ein Verein...nicht mehr und nicht weniger.

    Das stimmt, dennoch nehmen der DAeC, DULV und DHV im Rahmen der Beauftragung hoheitliche Aufgaben war und sind für ihren Verantwortungsbereich dem LBA in Rechten und Pflichten völlig ebenbürtig. Juristisch nennt man das Beleihung. Die Haftung, im Sinne der so genannten Amsthaftung, verbleibt dabei beim BMVBS. Im Rahmen der Beauftragung muss der Beleihende ständige Aufsicht und Kontrolle über den Beliehenen ausüben können. Um das zu gewährleisten müssen die Beauftragten ihr Handeln ständig mit dem LBA bzw. direkt mit dem BMVBS abstimmen.
    Darüber hinaus können die Beauftragten nach LuftPersV § 42 Abs. 2 den Inhalt und die Durchführung der theoretischen Ausbildung festlegen.

    Michael

    LuftPersV
    § 42
    Fachliche Voraussetzungen
    ...
    (2) Inhalt und Durchführung der theoretischen Ausbildung und der Flug- oder Sprungausbildung legt der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 für die betreffende Luftsportgeräteart fest.
    ...

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  • jepp...

    § 42 Fachliche Voraussetzungen
    (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Luftsportgeräteführer sind
    1. die theoretische Ausbildung,

    es steht aber nicht..wie diese Ausbildung aussehen soll...kein Rahmen...keine Verordnung...nix..
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  • uli-w schrieb:
    es steht aber nicht..wie diese Ausbildung aussehen soll...kein Rahmen...keine Verordnung...nix..

    Die Beauftragten können das in eigenem Ermessen ausgestalten, was sie übrigens auch tun.
    Bitte den Absatz 2 des § 42 LuftPersV genauer lesen!

    Michael

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  • Der Beauftrage regelt was???

    Wie der Unterricht in der Flugschule abläuft?

    Wo sitzt der während des Unterrichts?
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  • uli-w schrieb:
    Der Beauftrage regelt was???


    Die Beauftragten legen den Inhalt und die Durchführung der theoretischen Ausbildung fest. (Beispiel)

    Michael

    PS: Ist das wirklich so schwer zu verstehen??

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  • dann werde ich wohl oder über meine prüfung nochmal machen müssen...
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  • uli-w schrieb:
    dann werde ich wohl oder über meine prüfung nochmal machen müssen...


    Wieso? Wenn man Dich zur Prüfung zugelassen hat und Du sie bestehen konntest, ist doch alle gut, oder nicht?
    Das Bestehen und die Gültigkeit Deiner Prüfung hat doch nichts damit zu tun, dass, so wie es es zumindest verstehe, bei Deiner Theorieausbildung offensichtlich nicht nach den Richtlinien der Beauftragten verfahren wurde.

    Michael

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  • ich lese einfach nichts davon..das es einen unterricht in der form geben muß...so wie das einige hier sehen.

    60 stunden theorieunterricht....jepp....aber mehr nicht...
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  • Jungs, ihr schweift vom Thema ab.

    Also ich habe den Schein in 13 Tagen gemacht, wobei an zwei Tagen an Fliegen nicht zu denken war. Das Wetter war immer gerade so fliegbar. Dieses Jahr hätte ich es wahrscheinlich nicht in der Zeit machen können, dafür wars doch zu wechselhaft.

    bb
    hei
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  • glückwunsch....

    und..was hat das mit theorieunterricht zu tun...

    wegen abschweifen von thema und so...
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