Dann frag beim DULV nach.
vgl. § 42 LuftPersV
Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und II
Auf Anfrage habe ich damals folgende Antwort erhalten:
Zum Erwerb der Erlaubnis zum Führen von UL / LL sind vom Bewerber innerhalb von 24 Monaten
mindestens nachzuweisen:
60 Unterrichtsstunden je 45 Minuten