Das dass Abhören von FLugfunk in Deutschland verboten sein soll, liegt daran, dass die Gesetze kein Verfallsdatum haben.
Das Fernmeldegesetz, aus einer Zeit als noch nette Damen die Gepräche teilweise mithören mussten, da handvermittelt wurde.
Genauso wie die Verpflichtung an deutschen FLugplätzen Flugleiter vorzuhalten, die in dem Hauptflugbuch alle Abflüge mit Zeit und Ziel festhalten müssen, sollte mal das illegale Verlassen des deutschen Landes dokumentieren. Die Meldung an den Gauleiter bei Verdacht war damals obligatorisch.
Als BZF-Inhaber darf ich doch sowieso am Funkverkehr (aktiv oder passsiv) teilnehmen, also auch abhören. Nur aufzeichnen und weitersagen darf ich nicht.
Wenn wir uns auf ein allgemeines Verbot der missbräuchlichen Verwendung von Informationen einigen könnten, wäre ich einverstanden.
Viele Grüße Jens