Transponder Mode A/C noch zulässig ?

Forum - Technik & Flugzeuge
  • - Gibt es Geräte deren Zulassung bei der BNetzA ausgelaufen ist?
    - Ist der Änderungsantrag mit Altgeräten bei der BNetzA problemfrei?
    - Gibt es Probleme bei der JNP (Transpoderprüfung)?
    Ich denke die ersten beiden Punkte wird Dir hier keiner beantworten können. Ich denke ein Anruf bei der Behörde wird Dir beste Dienste leisten. 
    Zum letzten Punkt, Oli fliegt ja meine alte Maschine. Dort ist ein KT76a eingebaut. Ich hatte bei der JNP nie eine Frage, Problem hierzu. Ich unterstelle Oli fliegt den noch und hat zwischenzeitlich zwei JNP hinter sich. Somit kein Problem offensichtlich.
  • - Gibt es Geräte deren Zulassung bei der BNetzA ausgelaufen ist?
    - Ist der Änderungsantrag mit Altgeräten bei der BNetzA problemfrei?
    - Gibt es Probleme bei der JNP (Transpoderprüfung)?
    1 und 2 keine Ahnung.
    3 Sicher kein Problem. Mode C ist ja nicht generell verboten.


    Chris
  • Hallo,

    Bei der JNP (Transponderprüfung) gibt es keinerlei Probleme und die Anmeldung bei der BNetzA war in 2012 völlig problemlos.

    Oli
  • NfL II 25 / 09
    "...
    8.4
    Die o. a. Festlegungen bzgl. der Transponderanlagen mit Mode-C stellen keine Betriebserlaubnis für diese Geräte für Luftfahrzeuge dar, die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden. Für den Betrieb von Luftfahrzeugen im Deutschen Luftraum ist seit dem 01.04.2008 gem. der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) nur noch der Betrieb von Transponderanlagen mit Mode-S-Technik gestattet.
    ..."

    Demnach wäre der Betrieb aller Nicht-Mode-S-Transponder untersagt, wobei auch nicht zwischen freiwilliger und obligatorischer Schaltung unterschieden wird, denn es ist ausdrücklich vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik die Rede und das erstreckt sich über den gesamten deutschen Luftraum, also auch unterhalb von 5.000 ft!

    Michael
  • Tja und Praxis ist wenns trotzdem funktioniert.......

    Ich glaube in dem ganzen, nein ich bin sehr sicher!, in den ganzen Vorschriften blickt keiner mehr durch.

    Ich kenne alleine bei mir im Verein minimum ne Handvoll Flieger die nen Mode C betreiben, und einige Echo Maschinen ebenso.

    Wichtig ist vielleicht zu erwähnen das die aufgeführte NFL sich auf Transponderpflichtige Lufträume bezieht. Sämtliche nicht Transponderpflichtige Lufträume unter 5.000 Füssen sind nach wie vor legal mit Mode C benutzbar.
  • Michael hat hier leider nur unvollständig im Google recherchiert. Laut diesem Dokument des DAEC ist die gültige Fassung eine andere:


    Welche Luftfahrzeuge in welchen Lufträumen mit einem Transponder ausgerüstet sein müssen, regelt die Flugsicherungsausrüstungsverordnung (FSAV).
    Alle Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Flugmodelle und Luftsportgeräte) müssen mit einem Transponder ausge- rüstet sein, wenn sie die folgenden Lufträume nutzen wollen:
    • Lufträume der Klasse C sowie D (nicht Kontrollzone)
    • Lufträume mit vorgeschriebener Transponderschaltung
    (Transponder Mandatory Zone – TMZ)
    • im kontrollierten Luftraum bei Nacht
    • motorgetriebene Luftfahrzeuge, ausgenommen in der Betriebsart Segelflug, oberhalb 5000
    Fuß über NN oder oberhalb einer Höhe von 3500 Fuß über Grund wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist
    Übergangsfristen Mode A/C zu Mode S

    IFR Flüge mit neuen Luftfahrzeugen
    31. März 2004

    IFR Flüge mit allen Luftfahrzeugen
    31. März 2005 verschoben auf 31. März 2007 (AIC IFR 3 17 FEB 05)

    Neue Luftfahrzeuge: für VFR-Flüge
    in den vorgeschriebenen Lufträumen (siehe FSAV)
    31. März 2005

    Alle Luftfahrzeuge: für VFR-Flüge
    in den vorgeschriebenen Lufträumen (siehe FSAV)




    .
    31. März 2008



  • MOIN schrieb: Michael hat hier leider nur unvollständig im Google recherchiert
    Was sollen denn immer diese saudumme Anspielungen?!

    Die NfL II 25/09 ist die entsprechende Rechtsverordnung und mit Einschränkung der Prüfintervalle für Höhenmesser in Lfzen ohne Transponder vollumfänglich in Kraft.

    Im Übrigen habe ich in Zeiten studiert und promoviert wo man noch im Bibliotheken ging und alles selber schreiben musste. Will sagen, ich komme sehr gut ohne Google oder irgendeine andere Suchmaschine aus.

    Außerdem widerspricht die Aussage des DAeC, vorausgesetzt sie wurde hier richtig zitiert, nicht der NfL. Es steht dort nämlich nirgends, im Gegensatz zur NfL, die generell die Verwendung von Mode-C-Transpondern in deutschen Lfzen im deutschen Lufraum untersagt, dass in den nicht transponderpflichtigen Lufträumen und Flughöhen statt der vorgeschriebenen Mode-S- Mode-C-Transponder betrieben werden dürften.

    MIchael
  • Nun, das ist Deine Auffassung der NFL, aber eben nur Deine. Wieso auch so dünnhäutig? Es ist offensichtlich das Du Dich frei zugänglicher Texte bedienst und diese permanent hier per Copy and Paste einfügst? Dieses Wissensspektrum sprech ich Dir schlicht ab solltest Du darlegen das Du diese aus dem Kopf niederlegst.
    Die FSAV regelt den Umgang mit Mode C Transpondern eindeutig, dies ist übrigens nicht nur beim DAEC nachlesbar. Und hier vertraue ich eher einem Verband mit entsprechenden Justitiaren statt einem Laien und seiner persönlichen Auffassung von Gesetzestexten. Zudem widerspricht Deine Auffassung der Tatsache das bisher offensichtlich kein Prüfer bei einer JNP den Transponder anmeckert und zudem jeder Mode S Transponder noch A und C beherrscht. Wäre dies grundsätzlich illegal, wärs schlicht nicht drin!
    Sorry wenn Du Dich dabei diskreditiert fühlst....

    In meiner Ausbildung die deutlich nach 2008 stattfand wurde sowohl beim SPL als auch bei meinem PPL der Mode C behandelt und in der Schulmaschine eingebaut (Aero AT3). 
  • Außerdem widerspricht die Aussage des DAeC, vorausgesetzt sie wurde hier richtig zitiert, nicht der NfL. Es steht dort nämlich nirgends, im Gegensatz zur NfL, die generell die Verwendung von Mode-C-Transpondern in deutschen Lfzen im deutschen Lufraum untersagt, dass in den nicht transponderpflichtigen Lufträumen und Flughöhen statt der vorgeschriebenen Mode-S- Mode-C-Transponder betrieben werden dürften.
    Sorry diese Einlassung kapier ich nicht!

    Der DAeC schreibt ganz klar das die Nutzung von Mode C in Deutschland in NICHT Transponderpflichtigen Lufträumenen unter 5.000 Fuss legal ist. Die NfL bezieht sich auf die FSAV.
    Somit schreiben NfL als auch DAeC unisono dasselbe?

    Oder hast Du da in der Aufregung irgendwas verbastelt?

    Demnach wäre der Betrieb aller Nicht-Mode-S-Transponder untersagt, wobei auch nicht zwischen freiwilliger und obligatorischer Schaltung unterschieden wird, denn es ist ausdrücklich vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik die Rede und das erstreckt sich über den gesamten deutschen Luftraum, also auch unterhalb von 5.000 ft!

  • Ich bin völlig unaufgeregt.
    FSAV
    §4
    "...
    5)
    ...
    Spätestens ab dem 31. März 2005 für neue Luftfahrzeuge und ab dem 31. März 2008 für alle Luftfahrzeuge ist für den Transponder die Mode-S-Technik gemäß gültigem internationalen Standard (mindestens Level 2 mit SI-Code und Elementary Surveillance (ELS) Funktionalität) erforderlich.
    ..."

    Ich weiß nicht was daran nicht zu verstehen gibt: ab 31.03.2008 - alle Lfze - Mode-S

    Ab diesem Datum eben alle und zwar Mode-S!!

    Und wo schreibt der DAeC dezidiert, dass Mode-C in nicht transponderpflichtigen Lufträumen und Flughöhen erlaubt sei. Ich kann das in Deinem Zitat (hoffentlich via copy und paste hier eingefügt!!) nicht finden.

    Michael

    PS: Natürlich sind Verordnungen und Gesetzestexte frei verfügbar. Aber ich kann Dich beruhigen, ich habe sowohl das gesamte deutsch und europäische Luftrecht, wie auch die NfLs im Abo. Ich kann mir das leisten, genauso wie einen Mode-S-Transponder.
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