- Gibt es Geräte deren Zulassung bei der BNetzA ausgelaufen ist?Ich denke die ersten beiden Punkte wird Dir hier keiner beantworten können. Ich denke ein Anruf bei der Behörde wird Dir beste Dienste leisten.
- Ist der Änderungsantrag mit Altgeräten bei der BNetzA problemfrei?
- Gibt es Probleme bei der JNP (Transpoderprüfung)?
- Gibt es Geräte deren Zulassung bei der BNetzA ausgelaufen ist?1 und 2 keine Ahnung.
- Ist der Änderungsantrag mit Altgeräten bei der BNetzA problemfrei?
- Gibt es Probleme bei der JNP (Transpoderprüfung)?
MOIN schrieb: Michael hat hier leider nur unvollständig im Google recherchiertWas sollen denn immer diese saudumme Anspielungen?!
Außerdem widerspricht die Aussage des DAeC, vorausgesetzt sie wurde hier richtig zitiert, nicht der NfL. Es steht dort nämlich nirgends, im Gegensatz zur NfL, die generell die Verwendung von Mode-C-Transpondern in deutschen Lfzen im deutschen Lufraum untersagt, dass in den nicht transponderpflichtigen Lufträumen und Flughöhen statt der vorgeschriebenen Mode-S- Mode-C-Transponder betrieben werden dürften.Sorry diese Einlassung kapier ich nicht!
Demnach wäre der Betrieb aller Nicht-Mode-S-Transponder untersagt, wobei auch nicht zwischen freiwilliger und obligatorischer Schaltung unterschieden wird, denn es ist ausdrücklich vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik die Rede und das erstreckt sich über den gesamten deutschen Luftraum, also auch unterhalb von 5.000 ft!
Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?
Eher häufig!Aktuell sind 37 Besucher online, davon 5 Mitglieder und 32 Gäste.