Transponder Mode A/C noch zulässig ?

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Bin z.Zt. noch mit meinem älteren UL-Flieger unterwegs und möchte ab und zu mal
    ein wenig höher steigen um sicher einige Wolken zu überhüpfen und um den Windvorteil
    zu nutzen. (o. Transponder /5000feet Limmit )
    Ein neues UL mit Mode S Transponder ist zwar nächstes Jahr schon auf meiner Wunschliste,
    aber ein kostengünstiges  A/C Gerät würde ich in mein jetziges UL /Bj98 noch gönnen.

    Wie sieht es da rein rechtlich aus?
    Bis wie lange dürfen die alten Flieger mit ihrem A/C noch fliegen.
    Kann man ein A/C noch in alte UL's einbauen. Ich habe da mal was von einer 2005er Grenze gehört

    Gruss
    dino
  • In Situationen, wo ein Transponder vorgeschrieben ist (z.B. TMZ, über 5000ft, VFR-Night usw) benötigt man einen S-Mode Transponder.

    Der alte A/C-Transponder ist aber trotzdem noch sinnvoll, da dich die Tower-/Radar- und FIS-Lotsen damit auch in den Lufträumen, in denen keine Transponder-Pflicht besteht, erheblich besser lokalisieren können.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Ich hänge mich hier mal an. Die Frage:

    dinogebiss  Kann man ein A/C noch in alte UL's einbauen.

    ist leider noch unbeantwortet. Präziser gefragt:
    - Gibt es Geräte deren Zulassung bei der BNetzA ausgelaufen ist?
    - Ist der Änderungsantrag bei der BNetzA problemfrei?
    - Gibt es Probleme bei der JNP (Transpoderprüfung)
    - Ich hab bestimmt noch was vergessen ... :-)

    Bye Thomas
  • Hein Mueck schrieb: Kann man ein A/C noch in alte UL's einbauen ist leider noch unbeantwortet.
    ???

    "AIP-VFR GEN 1-13
    (5) Für folgende VFR-Flüge müssen Luftfahrzeuge mit einem Sekundärradar-Antwortgerät(Transponder) ausgerüstet sein:
    1. Flüge in Lufträumen der Klassen C sowie D(nicht Kontrollzone),
    2. Flüge in Lufträumen mrt vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder Mandatory Zone-TMZ),
    3. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum,
    4. Flüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen, ausgenommen in der Betriebsart Segelflug, oberhalb 5 000 Fuß über NN oder oberhalb einer Höhe von 3 500 Fuß über Grund, wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist.
    Der Transponder muss über den Abfragemodus A mit 4096 Antwortcodes und den Abfragemodus C mit automatischer Höhenübermittlung verfügen.
    Spätestens ab dem 31. März 2005 für neue Luftfahrzeuge und ab dem 31. März 2008 für alle Luftfahrzeuge ist für den Transponder die ModeS-Technik gemäß gültigem internationalen Standard (mindestens Level 2 mit SI-Code und Elementary Surveillance (ELS) Funklionalität) erforderlich. Ausnahmen zu den Nummem 1 und 2 werden vom Flugsicherungsunternehmen in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht."

    Ich denke, damit sollte doch alles klar sein. Auch in "alten" ULs bringen Nicht-ModeS-Transponder nichts mehr.

    Michael
  • Auch in "alten" ULs bringen Nicht-ModeS-Transponder nichts mehr.
    Das würde ich so pauschal nicht sagen. Wenn ich mit meinem Fliegerchen mit Mode A/C Transponder unterwegs bin, finde ich es eigentlich sehr angenehm, wenn mich die Kollegen von FIS "sehen" und mir ggf. wertvolle (Verkehrs-) Informationen geben können. Natürlich bewege ich mich dann nur in den dafür zulässigen Lufträumen ;)

    Oli
  • Die Frage war:

    "Wie sieht es da rein rechtlich aus?
    Bis wie lange dürfen die alten Flieger mit ihrem A/C noch fliegen.
    Kann man ein A/C noch in alte UL's einbauen."

    Meine Antwort:

    "Auch in "alten" ULs bringen Nicht-ModeS-Transponder nichts mehr."

    Denn luftrechtlich ist seit dem 01. April 2008 ein Lfz mit "altem Transponder" ein Lfz ohne Transponder!
    Da ich bisher nie darauf geachtet habe, bekommst Du denn mit Deinem ModeC-Transpoder von FIS einen Squawk?

    Michael
  • Mit Deiner Antwort auf die Eingangsfrage hast Du natürlich recht...und ja, ich bekomme einen Squawk von FIS. Davon abgesehen hat mich in der Luft noch niemand gefragt, welchen Transponder ich verwende.

    Oli

    EDIT: Das alles natürlich unterhalb von 5000ft und außerhalb von Charly und CTR.
  • der A/C ist immer noch extrem praktisch und gerne gesehen in unseren nachbarländern, zb tschechien, italien, kroatien, frankreich .........
  • Natuerlich bringt Mode C noch etwas. FIS sieht den, FLARM sieht den, das (tieffliegende) Militaer sieht den... Tausendmal besser, als kein Transponder!


    Chris
  • Schein schwerer zu sein als ich dachte, aber ok hier noch einmal die leider noch immer _meine_ unbeantworteten Fragen (ggf. mache ich gerne einen eigenen Thread dafür auf):

    - Gibt es Geräte deren Zulassung bei der BNetzA ausgelaufen ist?
    - Ist der Änderungsantrag mit Altgeräten bei der BNetzA problemfrei?
    - Gibt es Probleme bei der JNP (Transpoderprüfung)?

    Den Sinn eines eventuellen Einbaus bitte nicht weiter diskutieren, obwohl einige meinen geplanten Einsatzzweck schon angedeutet haben (sprich FLARM, Ausland).

    Bye Thomas
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