FlightControl schrieb:die untere Grenze ist für den Schwerpunktbereich, die obere für Schwerpunktbereich und Lasten.
Oder ist damit gemeint, dass garantiert Personen mit 70 BIS 100kg / 70 BIS 110kg fliegen können dürfen?
Die Festigkeit muss nach LTF-UL-2019 für mindestens 110kg sein. Das kann nicht reduziert werden.
FlightControl schrieb:
Zum ersten: Ist wohl vergleichbar zum PKW, den man auch nicht an Personen ohne Führerschein rausgeben darf.
Vom Führerschein muss ich mich überzeugen, das ist korrekt.
Aber ich bin als Autohalter/vermieter nicht in der Pflicht zu prüfen, ob die Achslast beim Betrieb passt.
Ich halte die Argumentation mit der Sitzzuladung im Fliegermagazin da auch für grenzwertig.
Aber das ist nur meine Meinung.
Du wirst jedenfalls kaum ein UL finden, das mehr als 110 kg Sitzzuladung ausweist.
Da musst Du schon zu den Motorflieger, die es manchmal einfach nicht spezifizieren, obwohl die Sitzlasten natürlich ursprünglich auf einer vorgegebenen Mindestmasse zur Zulassung basieren.
Ist so wie bei einer DR400, für die eine maximale Abflugmasse definiert ist, aber nicht die zulässige Anhängelast im Schlepp, geschweige denn die zulässige Gespannmasse.