Ok jetzt nochmals sicherheitshalber nachgehakt.
ich würde also nun untem am Rumpf das Rote Anti collision light und oben an der flosse das weisse
ALTERNATIV die Möglichkeit: Oben das Rote und unten das weiße
Was ist hier "üblicher" bzw gängiger?
Johnny3011 schrieb:Ich versuche mal Licht ins Dunkel zu bringen:
Was ist hier "üblicher" bzw gängiger?
An Flugzeugen können laut CS23 und/oder CS25 sowohl rote als auch weiße ACL installiert werden. Bei Hubschraubern ist hinsichtlich des Betriebs bei Nacht z.B. zwingend ein rotes ACL (vgl. CS27 und CS29) vorgeschrieben. Ganz genau genommen handelt es sich bei ACLs an Flugzeugen auch nicht um die primären ACLs, sondern eher um Beacons. Diese Funktion des ACL wird in erster Linie von den Strobes an den Flügelenden und am Heck erfüllt. Das ist auch einer der Gründe dafür, warum eine Boeing 737 z.B. bis zu zwei Wochen lang mit ausgefallenem Beacon durch die Gegend fliegen darf.
Bei Verkehrsmaschinen beobachtet man i.d.R. die Verwendung von roten Beacons. Sowohl unter als auch auf dem Rumpf. Das hat den Grund, dass dadurch das Bodenpersonal nicht geblendet wird und es den generellen Ablauf weniger stört. Denn weiße Beacons/Strobes sind hingegen sehr (!) hell. Die roten Beacons zeigen also lediglich an, dass das jeweilige Flugzeug gerade "operiert" wird, sich also aus technischer Sicht in Betrieb befindet. Nicht mehr und nicht weniger. Die Strobes werden eigentlich erst später, also nach Verlassen der Parkposition, spätestens beim Line-Up eingeschaltet.
"Richtig" (bzw. am Richtigsten ^^) wäre es also, rote Beacons zu installieren und diese bestenfalls mit dem Herstellen der Batteriespannung in Betrieb zu nehmen, um anzuzeigen, dass hier gleich etwas passieren wird. Spätestens beim Aufrollen auf die Piste gehören dann die Strobes eingeschaltet.
Aber bei UL ist ja eh alles anders.
Also kannst Du es prinzipiell halten, wie es Dir am besten gefällt... ^^
Bei den Kollegen ohne Motor werden zunehmend sogenannte Haubenblitzer eingebaut. Gibt es auch als Version für die Bugkupplung in der Rumpfnase. Sieht man super gut. Wenig Installationsaufwand und geringer Stromverbrauch.
Letztere bringen Dir gar nix ausser der Flieger kommt exakt auf Dich zu. Dafür sind Sie dann auch gedacht, damit die Segler beim Kurbeln sich im Entgegenkommen sehen können wegen der schmalen Silhouette. Also "Antikollision "light" Variante. EIn korrektes Anti Kollison Light leuchtet 360° um Dich herum.
Die Farbe ist egal, es kann weiss oder rot oder eine Kombination sein. Rot nimmt man in der Luftfahrt bei Verkehrsmaschinen unten deswegen da so klar ist das der Flieger über einem ist, weiss deswegen um zu sehen das der Flieger unter einem ist.
Für UL′s sind die Blitzer nutzlos da man sie bei Tag nicht sehen kann, und wenn dann nur sehr eingeschränkt.
Es gibt bur eine Timeslot in dem sie Sinn machen und das ist der Zeitraum zu beginn bis eintreten der "bürgerlichen Dämmerung"
Ich würd mir das Geld sparen... Ist nur ein Gimmick und bringt zusätzl. Gewicht. Gut befriedigt noch das Ego aber einen wirklichen Nutzen haste nicht....
Und ja, einen Blitzer auf einem Seitenleitwerk siehst Du im Cockpit eines Tiefdeckers. Allerdings nur wenn Du in Wolken oder Nebel fliegst.... Da ist der Fehler vorher schon passiert und der Blitzer wär in dem Moment das kleinere Problem....
MOIN schrieb:Da sie die Sichtbarkeit nachweislich erhöhen würde ich sie nicht als nutzlos ansehen.
Für UL′s sind die Blitzer nutzlos da man sie bei Tag nicht sehen kann, und wenn dann nur sehr eingeschränkt.
MOIN schrieb:Das ist absolut falsch. Bitte verbreite hier keinen Mist. Anticoll bzw. Strobe sagt dir u.a. auch am Boden, dass ein Triebwerk läuft! Es ist vorgeschrieben diese Einzuschalten auch am Tag.
Es gibt bur eine Timeslot in dem sie Sinn machen und das ist der Zeitraum zu beginn bis eintreten der "bürgerlichen Dämmerung"
SERA.3215 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichtera) Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen alle Luftfahrzeuge nachts die folgenden Lichter führen:
1. Zusammenstoß-Warnlichter, die auf das Luftfahrzeug aufmerksam machen, und
2. Positionslichter, die den Flugweg eines Luftfahrzeugs relativ zu einem Beobachter anzeigen; es dürfen keine anderen
Lichter geführt werden, die mit diesen Lichtern verwechselt werden können, oder
3. im Fall von Ballonen Positionslichter.
b) Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen nachts
1. alle Luftfahrzeuge, die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes bewegen, Positionslichter führen, die den Weg
des Luftfahrzeugs relativ zu einem Beobachter anzeigen, und es dürfen keine anderen Lichter geführt werden, die
mit diesen Lichtern verwechselt werden können,
2. alle Luftfahrzeuge, die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes befinden, sofern sie nicht stehen und auf
andere Weise ausreichend beleuchtet sind, Lichter führen, die, soweit möglich, die äußersten Punkte ihrer Struktur
anzeigen;
3. alle Luftfahrzeuge, die auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes rollen oder geschleppt werden, Lichter führen, die
auf das Luftfahrzeug aufmerksam machen, und
4. alle Luftfahrzeuge auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes, deren Triebwerke laufen, Lichter führen, die dies
anzeigen.
c) Außer gemäß Buchstabe e müssen alle Luftfahrzeuge im Flug, die mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind,
um die Anforderung von Buchstabe a Nummer 1 zu erfüllen, diese Lichter auch am Tag führen.
L 281/16 Amtsblatt der Europäischen Union 13.10.2012 DE
d) Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen alle Luftfahrzeuge,
1. die auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes rollen oder geschleppt werden und mit Zusammenstoß-Warnlichtern
ausgerüstet sind, die Anforderung von Buchstabe b Nummer 3 erfüllen, oder
2. die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes befinden und mit Lichtern ausgerüstet sind, um die Anforderung
von Buchstabe b Nummer 4 zu erfüllen,
diese Lichter auch am Tag führen.
e) Ein Pilot darf blinkende Lichter, die zur Erfüllung der Anforderungen der Buchstaben a, b,c und d installiert sind,
ausschalten oder ihre Intensität verringern, wenn sie
1. die ordnungsgemäße Wahrnehmung von Pflichten beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten oder
2. einen Dritten in schädlicher Weise blenden oder blenden könnten.
Belchman schrieb:1. haben Wir kein Luftfahrzeug und
SERA.3215 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichtera) Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen alle Luftfahrzeuge nachts die folgenden Lichter führen:
2. dürfen Wir nachts sowieso nicht fliegen und
3. besteht bei ULs überhaupt keine Pflicht überhaupt eine Beleuchtung zu benutzen
allerdings darf auch ein UL nicht ohne Beleuchtung nach Sunset fliegen.
Postbote schrieb:Das stimmt aber nicht.
1. haben Wir kein Luftfahrzeug und
Wir haben zwar kein Flugzeug, aber dennoch ein Luftfahrzeug
Postbote schrieb:Das auch. Lichter sind in der Nacht zu führen und der Tag endet mit der bürgerlichen Dämmerung, nicht mit dem Sonnenuntergang.
allerdings darf auch ein UL nicht ohne Beleuchtung nach Sunset fliegen.
Der Stand nach Sunset wäre Beleuchtung nötig ist seit Inkrafttreten von SERA Geschichte.
Postbote schrieb:Das stimmt, denn SERA.3215 formuliert nur wie zu verfahren ist falls das Luftfahrzeug Beleuchtung hat.
3. besteht bei ULs überhaupt keine Pflicht überhaupt eine Beleuchtung zu benutzen
Danke @Steffen_E
Wieder wurde bewiesen, das einige (vermutlich sehr viele) die Regelwerke nur oberflächlich kennen. Ich möchte keine weitere Diskussion über Ausbildung anfangen, aber Fliegen heißt sich ständig (selbstständig) weiterbilden.
Darum möchte ich einigen hier mal nahelegen lesen (selber Gesetze googeln), denken, schreiben. Nur so wird verhindert, dass unzureichendes Wissen verteilt und verfestigt wird.
@Postbote du hast offensichtlich nicht verstanden, dass Strobes nix mit Beleuchtung bei Nacht zu tun haben.
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