Drohne oder nicht?

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo liebes Forum,

    Ich hätte eine Frage, ab wann hört eine Drohne auf und wann ein UL.

    Hier https://www.jetsonaero.com/, diese Personendrohne soll angeblich ohne Lizenz zu fliegen sein.

    Und bei uns in Deutschland? Hier ist doch alles geregelt? Flugplatzzwang? Luftsportgerät? Einflug in Lufträume?

    Wisst Ihr ggf. mehr? An manchen Flugplätzen hört man dazu Stammtischmeinungen und wirklich klares Bild findet man auch nicht im Netz.

    Grüße Toni

  • Auf deinem Grundstück darfst du machen was du willst! Und genau dort ist dieses Teil in D-Land legal zu fliegen.

  • https://bvcp.de/multicopter-news/eu-betriebsvorschriften-fuer-drohnen/



    https://xn--drohnenfhrerschein-t6b.eu/p5.php




    Nachdem die oben erwähnte Drohne nicht in die Kategorie "Open" fällt, ist ohne Lizenz auch in Deinem Garten nix mit Fliegen...

    (Du darfst mit einem UL-Heli ohne Lizenz auch in Deinem Garten nicht fliegen. Dein Garten ist Luftraum-Golf.)

  • Es handelt sich nicht um eine Drohne da es ein bemanntes Flugdings ist.

  • Toni-1980 schrieb:

    Hallo liebes Forum,

    Ich hätte eine Frage, ab wann hört eine Drohne auf und wann ein UL.

    Hier https://www.jetsonaero.com/, diese Personendrohne soll angeblich ohne Lizenz zu fliegen sein.

    Und bei uns in Deutschland? Hier ist doch alles geregelt? Flugplatzzwang? Luftsportgerät? Einflug in Lufträume?

    Wisst Ihr ggf. mehr? An manchen Flugplätzen hört man dazu Stammtischmeinungen und wirklich klares Bild findet man auch nicht im Netz.

    Grüße Toni

    Das ist weder Drohne noch streng genommen ein UL, das ist ein Leichtes Luftsportgerät manchmal auch kurz LL genannt (LUL wollte man wohl vermeiden), das allerdings Inhaber einer UL-Lizenz mit einem einfachen Eintrag in ihre Lizenz fliegen dürfen. Die Ausbildung ist halt nochmals weniger als UL und Medical brauchts es standalone auch nicht, aber ansonsten gilt alles wie bei anderen Fluggeräten auch = Flugplatzzwang z.B. allerdings mit Erleichterungen wenn man Ausnahmen beantragen will.
  • Wie Belchman schon schrieb ein UAS kann es nicht sein, da manntragend.

    Toni-1980 schrieb:
    Hier ist doch alles geregelt?
    Jo...LuftVG
    Toni-1980 schrieb:
    Flugplatzzwang
    siehst du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__25.html
    Toni-1980 schrieb:
    Luftsportgerät?
    denke wird als sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte gewertet
    Toni-1980 schrieb:
    Einflug in Lufträume?
    ...wird an die gleichen Regeln gekoppelt sein (z.B. Ausrüstung, Sprechfunk und Co)
    Belchman schrieb:
    Auf deinem Grundstück darfst du machen was du willst! Und genau dort ist dieses Teil in D-Land legal zu fliegen.
    Außer: (LuftVG)....sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
    MikeMarkus schrieb:
    Leichtes Luftsportgerät manchmal auch kurz LL
    LL ist ja definiert (120kg) ,...denke das trifft hier nicht zu

    Glaube das diese Art von Fluggerät ist noch problematisch, weil keine LTF definiert....der Markt wird es regeln

    Ich tippe mal das setzt sich nicht durch auch wenn auf der Homepage bereits 11 Reservierungen für die BRD sind und einige weitere in der EU

  • Danke für eure Antworten 🙂.

  • Hallo Toni-1980

    ja der Winter zieht sich, so wie die Politiker ein Sommerloch haben, haben wir eben ein Winterloch.

    Ich versuch′s mal mit selber Denken.  Wikipedia (ist auch nicht immer richtig aber übersteigt doch den allgemeinen Horizont) sagt, daß eine Drohne im Wesentlichen ein UAV ist. Die Gewichtsklasse spielt da keine Rolle. In der Computeranimation sieht man einen Piloten. Das wäre also geklärt. Teilnehmer (also Menschen) am Luftverkehr, egal in welche Höhe sie fliegen, brauchen eine Legitimation um nachweisen zu können, daß sie dies richtig und verantwortungsbewußt machen. Ausnahmen einer Legitimation gibt es nur beim Erwerb (also während einer Schulung unter Aufsicht eines Lehrberechtigten) einer Berechtigung.

    Ein Fluggerät ist grundsätzlich eine Gefahr für die Umwelt also für unbeteiligte Passanten (daß ein Flieger sich selbst gefährden könnte interessiert hier nur die Versicherungen und einige Humanisten die sich über die Selbstbestimmung des Individuums erheben möchten und einiger Frauen die Angst um das Leben ihres Mannes haben). Deshalb gibt es Behörden die sowohl die Befähigung des Piloten als auch die Tauglichkeit des Fluggeräts sowohl in technischer (aerodynamischer) Hinsicht als auch im Fokus des allgemein zu vertretenden Risikos einer Gefährdung Anderer beurteilen und entsprechende Gesetze verfassen bzw. verfassen werden, weil bekannt ist, daß die Vernunft zwar grundsätzlich ein guter Leiter, diese aber nicht bei Allen vorhanden ist. Wo wir schon bei der Vernunft sind:

    Was machen Segelflieger wenn der Motor ausfällt - ach ja ganz vergessen, die haben ja gar keinen Motor. Was machten motoristierte Flugzeuge wenn der Motor ausfällt. Manche glauben die fallen wie ein Stein zur Erde. Ich glaube du weißt es besser. Was macht ein Hubschrauber oder ein Gyrocopter wenn der Motor ausfällt?. Auch da gibt es Möglichkeiten - allerdings nur für die coolen Guten - aber immerhin.

    Wenn mir jemand technisch richtig erklären kann, wie ein Multicopter bei Motorausfall (totaler Motorausfall - nicht frührzeitiges Abschalten oder runter regeln der Batterie um Tiefentladung zu vermeinden) im failsafe sicher zur Erde kommt, der hat gewonnen. Bei Gyros und Helis gibt es da den steuerbaren Anstellwinkel der Blätter. Geht das auch mit starren Blättern? Wenn ja, da könnte die Zulasssung als manntragendes Fluggerät welches in freier Wildbahn fliegen darf, möglich werden. Diese Diskussion interessiert mich, da könnte ich was lernen.

    Nicht′s für ungut. Danke für deinen Beitrag, so konnte ich mal für mich Unverarbeitetes bezüglich der manntragenden Multikopter an den Mann bringen.

  • Klar, Autorotation o.ä. gibts da nicht, aber eine Rettung verbauen wäre da genauso möglich   ;-)


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