Liebe Lambada-Besitzer,
wir, eine inzwischen auf 11 Personen angewachsene Gruppe begeisterter "Lambaderos", haben inzwischen Kontakt mit dem Hersteller der Lambada aufgenommen und dieser hat uns zugesagt, für uns zu prüfen, welche Möglichkeiten es bezüglich der Auflastung der Lambadas gibt und welcher Aufwand dafür ggf. notwendig wird. Favorit wäre aus unserer Sicht eine MTOW von 520 kg, was dann eine Zuladung von 200 kg ermöglichen würde, da es bereits Länder gibt, in denen einzelne Lambadas auf 520 kg zugelassen wurden, sodass man davon ausgehen kann, dass keine größeren Änderungen am Gerät notwendig würden. Die Kosten für die Zulassung der aufgelasteten Lambada in Tschechien und spätere Übernahme ins deutsche Kennblatt tragen wir gemeinsam zu gleichen Teilen. Je mehr wir sind, desto günstiger wird es für den Einzelnen.
Also, wenn es da draußen noch weitere Lambada-Besitzer gibt, die legal mit einer zweiten erwachsenen Person fliegen wollen und gemeinsam mit uns die Auflastung vorantreiben wollen, dann meldet euch bitte hier im Forum mit euren Wünschen/Vorschlägen oder per PN bei mir und teilt mir eure Werksnummer mit, damit der Hersteller prüfen kann, welchen technischen Stand eure Lambada hat und welche Auflastung bei euch ggf. möglich ist. Ich bin gespannt auf eure Reaktion :-)
Grüße aus dem Schwabenländle,
Erich
Grüß euch!
Bin vor kurzem Mitglied im ulForum geworden. Fliege seit einem knappen Jahr eine Lambada mit tschechischem Kennzeichen mit einem MTOW von 472,5 kg. Bin grundsätzlich an einer Auflastung interessiert und würde mich dem Bestreben anschließen.
Zum Erfahrungsaustausch würde ich gerne mit anderen Lambadabesitzern Kontakt aufnehmen wollen.
Herzliche Fliegergrüße Hans Fischer
Hallo Hans,
schön, dass Du dich gemeldet hast. Ich dachte, es wäre nicht möglich, als Deutscher in DE ein Lambada mit Tschechicher Zulassung zu fliegen. Wir haben in DE mit D-M... Zulassug ja leider nur 450 kg, weshalb wir ja die Auflastung vorantreiben wollen. Schließlich fliegt die Lambada in einigen Ländern sogar mit 520 kg.
Wegen den Kontaktdaten der anderen "Lambaderos" schreibe ich Dir eine persönliche Nachricht hier im Forum. Alles Weitere dann dort.
LG Erich
Hallo Erich,
bin neu in diesem Forum aber ein "alter" Flieger. Hatte seit 1993 einen VIVAT mit Limbachmotor und bin ihn 10 Jahre geflogen.
Verkauft, weil ich von Deutschland nach Irland umgezogen bin, jetzt bin ich wieder da.
Nun will ich wieder einen Motorsegler fliegen, weil ich gerne lautlos gleiten will, wann und wo ich will und trotzdem immer wieder ohne Probleme an meinen Startplatz zurück kommen kann.
Hatte Anfang 90 im Fliegerclub am Platz Jena-Schöngleina das Segelfliegen gelernt, mir in dieser "Lehrzeit" einen Motorsegler VIVAT gekauft, weil mir beruflich die Zeit für die Clubarbeit und die viele Zeit am Boden fehlte. Ich wollte fliegen, wann ich gerade dafür Zeit freimachen konnte. Das war mir mit meinem Motorsegler gelungen. Er war von den Segelflugeigenschaften genau so gut wie der Blanic, auf dem ich gelernt hatte, das hat mir gereicht, ich war und bin kein Leistungsfanatiker und Wettkämpfer. Spaß war mir wichtiger. Ich habe erleben müssen, dass einige Vereine bei ihren Mitgliedern einen Leistungsdruck aufbauen, der den Spaßfaktor stark einschränkt und zum kuschen erzieht.
Bin zum Teil auch aus diesem Grund damals weg vom Platz und an den Platz Weimar-Umpferstedt gegangen. Dort war und ist der Flieger frei von Vereinsmeierei.
Den Schuh muss sich nicht jeder anziehen und er soll auch nicht jeden drücken, es ist nur meine Erfahrung mit 80 Jahren auf dem Buckel.
Jetzt gibt es tolle UL- Motorsegler die meinen VIVAT von damals leicht in den Schatten stellen , was Leistung, Qualität , Gewicht und Preis betrifft. Es ist für mich ein Schritt in eine neue Zeit den ich jetzt noch einmal ganz bewusst wagen will.
Deswegen bestelle mir gerade den neuesten Lambada mit 15m beim Hersteller und würde ihn natürlich gerne mit höherer Zuladung fliegen. Daher würde ich mich gerne einbringen, wenn es um eine derartige Änderungsbemühungen beim Lambada geht.
Ich würde auch gerne mal einen Lambada aus der Nähe begutachten und mal einen Schnupperflug mit machen, da wäre ich für einen Vorschlag bei Kostenübernahme ganz Ohr !
In den letzten Tage habe ich wieder meinen letzten Platz Umpferstedt als meine neue, alte Heimat ausgewählt und werde dort fliegen und den Lambada dort auch einstellen.
Das ist nun doch mehr geworden an Infos über mich aber ich würde mich freuen auf ein paar Reaktionen, besonders, wenn sich ein Lambada Besitzer zu einem Gedanken- und Info. -Austausch bereit finden würde.
Freundliche Grüße aus Jena von Wolfram , dem -wosch- E-Mail : wsrobin@web.de
Guten Tag Lambaderos,
ich würde mich auch sehr gerne dieser Initiative anschließen.
Eine Auflastung auf 520 KG klingt mehr als verlockend.
Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten und Erfolge zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen,
Stefano Holley
Hallo Stefano,
fliegst du auch eine Lambada? Mit der Auflastung geht es leider nur schleppend voran, aber wir haben noch nicht aufgegeben🙂.
Diesen Sommer hatten wir ein Lambada-Treffen in Treuchtlingen organisiert. Da waren 6 Lambadas dabei.
Grüße aus Stuttgart,
Erich
Servus Erich,
noch nicht, aber ich habe es mir fest vorgenommen :)
Wo fragt man so eine Auflastung denn überhaupt an?
Ist es eventuell möglich, dies bei Neuzulassung oder bei der Stückprüfung / Musterabnahme mit Hilfe einer Herstellergenehmigung gesondert abnehmen zu lassen?
Das klingt ja super :)
Ebenfalls grüße aus Stuttgart ;)
Stefano
Hallo Lambada-Eigner,
ggf. kann Günther Spitzer ( https://flesco.de/ ) Fragen zu Auflastung beantworten.
LG: Siggi
Hallo Lambadaflieger,
es wäre klasse gewesen, wenn die Möglichkeiten die Günther Spitzer geboten hat, auch von uns (sowie allen anderen Auflastungsinteressenten) hätten genutzt werden können. (So konnte Günther nur über eigenes Risiko und Vorleistungen Ergänzungen zur Musterzulassung für einige häufig verbreitete Metall-ULs anbieten. Die Resonanz war bisher anscheinend unbefriedigend.)
Leider stehen dem Formulierungen in der LuftVZO entgegen:
§1 (3) Ein Luftfahrtgerät, dessen Nachbau nicht vorgesehen ist, wird als Einzelstück zugelassen. Einzelstücke sind von der Musterzulassung befreit. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß für die Änderungen von Einzelstücken.
Das LBA legt diesen Passus streng aus. Einmal Serienflugzeug,- immer Serienflugzeug.
Man kann zwar auch unabhängig vom Musterbetreuer, Inhaber der Zulassung oder Hersteller selbst eine Änderung der Musterzulassung erwirken. Bei gewissen Vorhaben, wie z.B. Anbau eines anderen Propellers oder Motors ist das Verfahren auch für den Individualisten praktikabel. Wenn es jedoch an die Auflastung geht, gelten die Vorgaben für die Musterzulassung mit erhöhten Sicherheitszuschlägen und die Ermittlung der Bruchlasten.
Bei einem (reparabelen) Metallflugzeug wäre nach dem Test vielleicht noch was zu retten,- bei einem Plastikbomber (Sicherheitsaufschlag für die Serie auf die sicheren Lasten 1,87) mit Sicherheit nicht mehr. Test bestanden,- Flugzeug zerstört.
Abhilfe würde die Möglichkeit schaffen, ein einmal nachgebautes Flugzeug, nachträglich wie ein Einzelstück prüfen und zulassen zu können. Man müsste, um die Auflastung zu erwirken ebenfalls einen fünfstelligen Betrag in die Hand nehmen, hätte nachher aber noch ein brauchbares Flugzeug.
Das LBA habe ich angeschrieben und den Hinweis,- halte dich an die Verbände erhalten. (Ebenfalls bereits angeleiert)
In die Kategorie "Hast du es wenigstens versucht" fällt die Petition für die ich auf diesem Wege um Unterstützung bitte:
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-der-luftvzo-bezgl-der-musterzulassung-einzelstueckzulassung-von-luftsportgeraet
Am Ende könnte folgende Änderung des Artikel (3) stehen:
(3) Ein Luftfahrtgerät, dessen Nachbau nicht vorgesehen ist, wird als Einzelstück zugelassen. Einzelstücke sind von der Musterzulassung befreit.
Ebensolches gilt für bereits nachgebaute Luftfahrtgeräte die im Rahmen von z.B. Umbauten oder Anpassungen an den technischen Fortschritt, als Einzelstück nachträglich geprüft und zugelassen werden.
Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß für die Änderungen von Einzelstücken.
Diese Änderung würde auch theoretisch die Möglichkeit eröffnen, im Ausland serienmäßig zugelassene Flugzeuge die in die UL-Kategorie fallen,- hier aber keinen Musterbetreuer haben, als Einzelstück zuzulassen. Fachbetriebe (flesco) stehen noch zur Verfügung.
Ich bitte um breite Unterstützung meiner Petition.
Grüße an alle
Gregor
erkaupp schrieb:Mit einer einfachen Auflastung ist es leider nicht getan. Das Flugzeug muss die komplette LTF-UL von 2020 erfüllen und das wird für den Hersteller/Musterbetreuer nicht günstig. Das Meiste der alten LTF-UL passt recht gut zur Neuen aber mehr Abflugmasse gibt es nicht umsonst: LTF-UL 25 verlangt 200 kg für Besatzung und zusätzlich Sprit für eine Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung des Triebwerks. Der letzte Punkt könnten schnell mal 10-15 kg mehr bedeuten. Da kommt man mit 200 kg Zuladung nicht mehr hin ...
Favorit wäre aus unserer Sicht eine MTOW von 520 kg, was dann eine Zuladung von 200 kg ermöglichen würde
erkaupp schrieb:Andere Länder andere Sitten. In vielen Ländern wird das nicht so genau genommen wie hier. Immer wieder gibt es ausländische Flugzeuge/Bausätze, die einen Belastungstest nach deutschen Vorgaben nicht standhalten. Als musterzugelassenes Flugzeug muss ein Belastungstest bis zur Bruchlast durchgeführt werden und mindestens ein Sicherheitsvielfaches von 1,5 nachgewiesen werden. Als Einzelstück genügt zwar ein Belastungstest mit sicherer Last, aber die 1,5 sind trotzdem zu erfüllen (meist rechnerisch). Ich vermute in einigen Ländern wird das mit dem Sicherheitsvielfaches nicht so genau genommen.
da es bereits Länder gibt, in denen einzelne Lambadas auf 520 kg zugelassen wurden, sodass man davon ausgehen kann, dass keine größeren Änderungen am Gerät notwendig würden.
Ein weiterer Knackpunkt ist das Rettungssystem, was bei uns Pflicht ist. Mehr Masse bedeutet deutlich höhere Lasten an der Verankerung. Unter Umständen auch einen anderen Schirm. Je nach ursprünglichen Ankerpunkt, kann eine aufwendige Modifikation des Flugzeug von Nöten sein (siehe z.B. WT9). In Ländern ohne Rettungssystempflicht spielt das keine Rolle.
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