Oliver_K schrieb:
über 20 Kg. Bei 4 G *1,25 sind es 900 Kg
...
was einer Geschwindigkeit von 360 Km (würde mein Flieger selbst im Sturzflug ohne Flügel niemals erreichen) beim Ausstoß entspricht aushalten.
Das kann ich aber nicht so da stehen lassen.
Ich weiss nicht, wie Du auf 20kg kommst.
Auch muss ich Dir widersprechen, dass Du grundsätzlich den maximalen Entfaltungsstoß bei Maximalgeschwindigkeit und Maximalmasse des Rettungssystems ansetzen musst.
Das musst Du nur dann, wenn Du keine passende Massen und Geschwindigkeitskombination im Kennblatt des Rettungssystemes hast.
Der nächsthöhere Wert zu mTOW und vD wird dann angewendet und wenn der Hersteller nur den Maximalwert hat, liegt das am Hersteller.
Ich kann Dir versichern, dass auch das LBA in Audits nichts höheres fordert.
Die Ableitung der vollen Kraft über einen Punkt war schon in LTF-UL 2003 Pflicht.