.......doch noch einmal.
Aus gegebenem Anlass muss ich mich hier dann doch noch einmal äußern.
Wenn ihr von Eurem Kardiologen ein Herzmedikament verschrieben bekommt, und der indische Hersteller (ja, da kommen die inzwischen fast alle her) eine Verunreinigung (ist vorgekommen) oder eine neu erkannte akute Gefahr feststellt, dann reicht es ja, wenn er das in einer Pressemeldung auf indisch kommuniziert.
Ihr seit ja kein medizinisches Fachpersonal und deshalb nicht die Zielgruppe. Die Zielgruppe ist ja der Arzt, und der muss dann eben mal indisch lernen und Euch das übersetzen und mitteilen. Das kann man doch wohl verlangen oder? Und wenn er dazu keine Lust hat, könnt Ihr ihn ja verklagen.
Alles Unsinn? Wenn Ihr meint.....
Tom