Neue Rotax Motoren jetzt mit Benzin Direkteinspritzung

Forum - Technik & Flugzeuge
  • cbk schrieb:
    Da müßte dann jeder Handgriff und ich meine wirklich jeder Handgriff, also auch die Ölstandskontrolle, von einem LTB durchgeführt werden.
    .... das wäre bei einem Großteil der selbstschraubenden UL-Piloten wirklich angebracht.
  • Eric schrieb:
    Wenn ich als (mal angenommen) sachkundige Person einen neuen Motor für meinen privat genutzten Flieger kaufe handel ich als Endverbraucher.
    Da liegst Du meines Erachtens nach falsch.

    Wenn ich mir ein paar Elektronikbauteile kaufe um damit DIY Bastelkram für mein Zuhause baue, wäre ich nach Deiner Einschätzung Endverbraucher und müsste mit einem deutschen Datenblatt versorgt werden.

    Und das ist ziemlich sicher nicht richtig.

    Genauso brauchst Du für Bausätze kein CE wie Du es für eine Kaffemaschine bräuchtest.

    Eric schrieb:
    Solltest Du Dich näher dafür interessieren, müsstest Du selber nachschauen, ob es wirklich so ist.
    warum sollte ich das? ich gehe ja von was anderem aus.


    cbk schrieb:
    Ich ärgere mich auch über diese Praktik. Für mich hat alles eine Deutsche Anleitung zu haben, was ich als Endverbraucher mit MwSt. kaufen kann. 

    Ist doch ganz einfach: kauf Dir doch nur noch Sachen, bei denen eine deutsche Anleitung dabei ist.

  • Steffen_E schrieb:
    Ist doch ganz einfach: kauf Dir doch nur noch Sachen, bei denen eine deutsche Anleitung dabei ist.
    Du hast den zweiten Teil meiner Antwort aber auch gelesen?

    Nur wenn ich jetzt einen Schritt weiter denke und auf die deutschsprachige Anleitung und die Service Bulletins pochen würde, würde ich mich nicht wundern, wenn der Hersteller den Stecker zieht und die Motoren nur noch an Firmenkunden verkauft. Da habe ich mir als Endverbraucher dann selber ins Knie geschossen, wenn ich auf der Dokumentation bestehe.

  • cbk schrieb:
    Du hast den zweiten Teil meiner Antwort aber auch gelesen?
    Ja, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass ein alleinstehender Motor kein Gegenstand des Endverbrauchs ist, sondern ein Bauteil, das von sachkundiger Person verbaut wird.

    Wenn diese Person das nicht hinbekommt, weil er die englischen Manuals nicht lesen kann, ist er offensichtlich nicht hinreichend sachverständig.

    ganze nebenbei:

    Ja, ich hätte auch ganz gerne deutsche Handbücher für alles mögliche, aber den Wunsch als mehr als nett einzustufen ist einfach absurd.

  • Steffen_E schrieb:
    Wenn diese Person das nicht hinbekommt, weil er die englischen Manuals nicht lesen kann, ist er offensichtlich nicht hinreichend sachverständig.
    Würdest Du das bei chinesischen Anleitungen auch noch sagen? ;-)

    Ich trenne da ganz strikt zwischen mechanisch/technischen  und sprachlichen Fähigkeiten. Es gibt sehr gute Mechaniker, die kein Weort Englisch oder Chinesisch können, und umgekehrt.

  • Steffen_E schrieb:
    Da liegst Du meines Erachtens nach falsch.
    Welche Anleitungsform in welcher Sprache?
    In der Maschinenrichtlinie ist festgelegt, dass die Betriebsanleitung in der oder den Amtssprache(n) des EU-Mitgliedstaates beiliegen muss, in der die Maschine in Verkehr gebracht und / oder in Betrieb genommen wird.
    Welche Anleitungsform in welcher Sprache?
    Betriebsanleitung

    Die Betriebsanleitung muss im Original vorliegen oder als Übersetzung gemeinsam mit dem Original. Beide müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

    Der Übersetzung muss die Originalbetriebsanleitung beigefügt werden, damit der Benutzer diese zu Rate ziehen kann, falls Zweifel an der Richtigkeit der Übersetzung bestehen.
    Wartungsanleitungen

    Wartungsanleitungen müssen lediglich in der Sprache vorliegen, die von dem jeweiligen Fachpersonal verstanden wird.

    Diese Ausnahmeregelung gilt, wenn der Hersteller, dessen Bevollmächtigter oder ein anderes beauftragtes Unternehmen das Fachpersonal für Wartungsarbeiten zur Verfügung stellt. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass in der Betriebsanleitung festgelegt ist, wer Wartungsarbeiten an der Maschine durchführen darf.

    Die Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn Wartungsarbeiten vom Betreiber oder dessen Beauftragten an der Maschine durchgeführt werden.
    Montageanleitungen

    Montageanleitungen für unvollständige Maschinen müssen nur in der Sprache verfasst sein, die der Hersteller der Maschine oder dessen Bevollmächtigter akzeptiert, in welche die unvollständige Maschine eingebaut werden soll.
    Übersetzung in welche Sprache(n) und wer ist verantwortlich?

    Die Betriebsanleitung für Ihre Maschine beim Einsatz in Dänemark muss auf Dänisch und in Ungarn auf Ungarisch vorliegen, so viel ist klar. Wie es sich in Mitgliedsstaaten mit zwei oder mehr Amtssprachen verhält, ist weniger eindeutig.

    Einige Mitgliedsstaaten mit mehreren Amtssprachen (z. B. Belgien und Finnland) erkennen die Ausführung in einer Sprache nur in Gegenden an, in denen nachweislich nur diese Sprache gesprochen wird. Andere Staaten (z. B. Malta und Irland) akzeptieren die ausschließliche Verwendung des Englischen. Dies sollte vorab immer mit den einzelstaatlichen Behörden abgeklärt werden.

    Für die Veranlassung einer Übersetzung der Originalbetriebsanleitung ist der Hersteller, dessen Bevollmächtigter oder der Einführende zuständig. Wenn keine Übersetzung beiliegt, kann der Importeur vom Hersteller eine Übersetzung fordern oder selbst eine solche in Auftrag geben.

    ...
  • Eric schrieb:
    Montageanleitungen für unvollständige Maschinen müssen nur in der Sprache verfasst sein, die der Hersteller der Maschine oder dessen Bevollmächtigter akzeptiert, in welche die unvollständige Maschine eingebaut werden soll.
    Selbst wenn die Maschienenrichtlinie hier bindend wäre (ist sie nicht, ein Flugzeug ist keine Maschine im Sinne der MRL), so wäre der Motor ein Klasssiker für eine unvollständige Maschine. Er muss erst in ein z.B. Flugzeug integriert werden. Das Flugzeug bekommt vom Hersteller dann für Inverkehrbringung in der EU eine CE-Erklärung nebst Betriebs- und Wartungsanleitung in Landessprache.


    Chris

  • Ralle schrieb:
    cbk schrieb:
    Da müßte dann jeder Handgriff und ich meine wirklich jeder Handgriff, also auch die Ölstandskontrolle, von einem LTB durchgeführt werden.
    .... das wäre bei einem Großteil der selbstschraubenden UL-Piloten wirklich angebracht.
    Ralle, jetzt schießt Du aber ziemlich über das Ziel hinaus. Doof sind UL-Besitzer in der Mehrzahl nun doch nicht.

    Und CBK: worauf beziehst Du Dich mit einem solchen Satz? Fliegst Du mit zertifizierten Motoren, dann sind bestimmte Wartungsarbeiten erlaubt. Dazu gehört ausdrücklich  das Prüfen und Nachfüllen der Betriebsflüssigkeiten. Bitte setz keine Märchen in die Welt.

    Und zum Thema: wir wollen Sicherheit, richtig? Dazu gehört Wissen und Information, richtig? Und da Kommunikation immer das ist was ankommt, gehören alle Veröffentlichungen in die jeweilige Landesprache übersetzt.So sollte es meiner Meinung nach sein.

    Wie machen das eigentlich die Franzosen, die ja in Europa als Sprachneutotiker gelten? Gibt es wenigstens dort landessprachliche Übersetzungen?

    Gerd

  • Wäre ja mal interessant zu wissen ob die Mitteilungen bei Rotax bereits in englisch verfasst werden? Soweit ich weiß spricht man in Österreich immer noch deutsch? oder österreichisch ;-) 

    Werden die dann auf englisch übersetzt und die deutschen Ursprungsversionen werden vernichtet oder kommen in den Safe?

    Olaf

  • ... ihr könnt euch diese Diskussion der Landessprachen ersparen: Die Frage in Zukunft wird sein, setzt sich weltweit englisch oder chinesisch durch - nichts  sonst, und da es kaum noch ein Land gibt wo nicht obligatorisch englisch gelehrt wird, hoffe ich doch dass es englisch sein wird. Das heißt nicht, dass ich das befürworte, aber das ist die normative Kraft des Faktischen.

    Flugherb  

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