Hallo Leute,
vielleicht für den ein oder anderen interessant.
Zur Info hier ein Statement vom DULV. Ich hatte danach gefragt, ob die Regelung für Motorschirme, daß nur die Fläche eine fiche d′identification der DGAC benötigt um in Deutschland bzw. Europa legal alle Trikes damit fliegen zu können, auch für Drachentrikes <120kg gilt.
In der Szene wird dies of behauptet, bislang konnte ich aber nichts handfestes dazu finden.
Hier die Ansicht des DULV (mit Genehmigung veröffentlicht):
From: Christina Schonert <CSchonert@dulv.de>
Sent: 09 September 2020 17:40
To: tnahrath@online.de
Cc: Uwe Bernhardt <ubernhardt@dulv.de>; Kremena Ivanova <KIvanova@dulv.de>
Subject: AW: 120 kg Drachentrike
Hallo zusammen,
ich antworte in Vertretung für Kremena, die noch im Urlaub ist.
Der Betrieb von (Motor-)Schirme und auch von (Drachen-)Trikes bis 120 kg Leermasse mit fiche d‘identification ist in Deutschland legal und wir können auf Basis des fiche d’identification solchen ULs auch Kennzeichen zuteilen und diese ins Luftsportgeräteverzeichnis eintragen.
Die Gleichbehandlung der UL bis 120 kg in Deutschland ist also gegeben.
Allerdings gibt es bei den „Trike-fiches“ einen wesentlichen Unterschied zu den „Schirm-fiches“:
In den Trike-fiches sind Fläche, Motor und Propeller genau benannt. Das ist bei den „Schirm-fiches“ nicht der Fall, dort stehen höchstens Leistungsgrenzen für den Motor.
Daher gilt die Legalität bei den „Trike-fiches“ nur für die Kombination aus Fläche, Motor und Propeller, die im fiche angegeben ist.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Schöne Flüge und herzliche Grüße
Christina
meine Anfrage:
Hallo Kremena und Uwe,
ich hoffe, ich bin bei euch an der richtigen Adresse mit meiner Frage. Es exisiteren gegensätzliche Meinungen dazu in der „Fachwelt“, also in den Foren und an Lagerfeuern auf Fliegertreffen, ich konnte aber bislang noch nirgends etwas eindeutiges, schriftliches zu dem Thema finden.
Es geht darum, ob <120kg Drachentrikes gleichwertig behandelt werden wie <120 kg Motorschirme.
Ihr schreibt in Bezug auf <120kg luftsportgeräte folgendes (speziell der Part in rot):
Eintragung leichtes UL unter 120 kg Leergewicht:
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Eintragung für ein leichtes UL zu beantragen.
1. Auf Basis einer deutschen Musterprüfung
2. Auf Basis einer EU-Musterzulassung (z.B. französische Schirmzulassung "fiche d′identification")
Wird die Eintragung auf Basis einer deutschen Musterprüfung beantragt, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
• Antrag auf Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis (im Downloadbereich Zulassungen und Technik)
• Nachweis der Musterprüfung (Gerätekennblatt)
• Nachweis der Stückprüfung des kompletten ULs (sämtliche Komponenten in Kombination, erhältlich beim Hersteller bzw. beauftragten Händler)
Wird die Eintragung auf Basis der französischen Schirmzulassung beantragt, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Antrag auf Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis (im Downloadbereich Zulassungen und Technik)
• Vollständig ausgefülltes und vom Hersteller bzw. Händler gestempeltes und unterschriebenes Fiche D’Identification für den Schirm
Die Frage lautet, ob diese Regelung auch für Drahcentrikes gilt, also eine Fiche d’intifictation für die Drachenfläche zur Eintragung eines < 120 kg Drachentrikes genügt.
Verbunden damit ist natürlich die Frage, ob man dann wie bei einem Motorschirm ein beliebiges Trike mit einer solchen Fläche verbinden darf, wenn das Leergewicht <120 kg bleibt und die Zuladung der Fläche das Gewicht des jeweiligen Piloten inkl. Kraftstoff, Rettung, sonstiges tragen kann.
Vielleicht wurde die Frage schon ein bis vielmal an euch heran getragen. Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr hierzu etwas erläutern könntet.
Vielen Dank,
Thomas
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