Hier noch mal die Situation etwas anders erläutert:
Seit 2013 sind alle Halter gesetzlich verpflichtet das IHP zu erstellen. Der Halter!
Weil Niemand genau wußte (?) wie das zu handhaben ist, haben alle, auch die Verbände, den Kopf in den Sand gesteckt.
Im Rahmen der Ermittlungen zu dem Unfall (3 Tote) diese Jahr, bei dem die Maschine komplett verbrannt wurde, wurde der DULV gefragt, ob er das IHP (bzw Kopie) für diesen Flieger in der Akte hat. Was er verneinen mußte. (Meine Vermutung: Es geht um Schadensersatzforderungen)
Der DULV bietet jetzt den SERVICE an, eine Kopie des IHP in seine Akte zu jedem Flieger zu nehmen. Damit soll der Nachweis, dass der Halter zu dem Flieger ein IHP hat, erleichtert werden. Es ist der Nachweis, dass der Halter der gesetzlichen Vorschrift entsprochen hat. Das IHP wird nicht vom DULV genehmigt oder abgezeichnet oder was auch immer. Das wurde unsprünglich in der Email von DULV falsch dargestellt oder missverstanden.
Der DULV hat sich gedacht, das die Erhebung von 15,- € für diesen SERVICE angemessen ist. Es gab da aber einen riesigen Aufschrei von den "mittellosen" Haltern. Deshalb verzichtet der DULV jetzt auf die 15,- €.
Der Halter ist nicht verpflichtet sein IHP an den DULV zu senden. Wenn was passiert, und das IHP ist nicht auf zu finden, ist der Halter (oder die Erben?) eben selbst schuld wenn Schadensersatzforderungen mit entsprechender Begründung auf sie zu kommen.