Das habe ich im Netz (flieger magazin) gefunden:
Die Verbände DAeC und DULV, die Musterzulassungen von Luftsportgeräten erteilen, müssen also seit 1. März auch ein Instandhaltungsprogramm erstellen. Einigkeit herrscht jedoch, dass dies nicht für ULs gilt, die vor dem März 2013 hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind.
Gruß
Edit: hab gerade mit denen gesprochen und es ist kein Fake.
Es ist nur als Service gedacht. Nichts desto trotz sollte der Halter Arbeiten am Gerät dokumentieren. Der Dulv wollte damit eine Grundlage schaffen die freiwillig ist. Man kann sämtliche arbeiten auch im Bordbuch festhalten. Oder man gestalltet sich selber eine Vorlage in der die arbeiten festgehalten werden. Es muss auch nix dem LBA gesendet werden.
Basti