seehund schrieb:Hm, dass eine Luftfunkstelle angemeldet werden muss (why ever) ist klar, aber ist die Zuteilung eines Rufzeichens tatsächlich zwingend? Ich zitiere mal die BNA:
Da aber z.B. zur legalen Teilnahme am Flugfunk (Anmeldung des Flugfunkgerätes) ein Kennzeichen zwingend benötigt wird, i
"Andere Rufzeichen als solche, die in diesem Nummernplan geregelt sind, dürfen im Einklang mit Arti-
kel 19 § 12 Abs. 3 der VO Funk genutzt werden, wenn diese im Funkverkehr entsprechend Artikel 19
§ 3 der VO Funk auf andere Art zur Identifizierung genutzt werden können."
Bin da aber natürlich auch kein Fachmann.
Bye Thomas