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> Ich habe irgendwo von der Einschränkung gelesen dass man mit
> einem UL nicht in Kontrollzonen einfliegen darf? Gibt es solche
> Einschränkungen evtl. auch im benachbarten D- Ausland?
>
Die wichtigste Einschränkung ist diese:
Luftsportgeräte sind keine "Flugzeuge" und unterliegen somit erstmal
rein nationale Regelungen.
Was du mit einem UL wo darfst, das legt jedes Land selbständing fest.
Ein paar rechtliche Beispiele:
Die Schweden unterscheiden explizit erstmal nicht zwischen GA und UL und
Kontrollzonen mit ULs zu befliegen ist mit den entsprechenden
Freigaben dort kein Problem.
In Spanien hingegen ist der Betrieb von Luftsportgeräten in
Kontrollzonen explizit verboten.
In Deutschland wiederum benötigt jeder Flugplatz / Flughafen individuell
und explizit eine Genehmigung zum Bertrieb von Luftsportgeräten.
Viele Verkehrsflughäfen haben eine solche "§6" Genehmigung (siehe AIP AD2)
Also: Das Rumeiern mit ULs kann man nicht so gut "verallgemeinern".
Du muss dich für dein Flugvorhaben passend informieren.
Es ist aber nicht sehr kompiziert ;-)
Erste grobe Hinweise bekommst du z.B. hier:
http://www.dulv.de/Flugbetrieb/Auslandsfliegen
Details und "belastbare Infos" dann natürlich in
den AIPs der jeweiligen Länder - Alles nicht so wild -
mit etwas Planung gehts auch im UL "um die halbe Welt" :)
Auf jeden Fall schonmal _Gratulation_ zum "Aufstiegsentschluss" ;-)))
BlueSky9