Zulassung von Funkgeräten

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Sagt mal, was muß man anstellen um ein Funkgerät ohne EASA Zulassung im UL verwenden zu dürfen? Konkret würde mich das MGL V16 interessieren, weil es sich fantastisch mit den MGL EFIS kombinieren läßt. Ein separates Bedienteil könnte entfallen, weil sich alle Funktionen auf dem großen Touchdisplay bedienen lassen.

  • Hallo Tom,

    sofern Dein UL nicht auf der "Ausnahmeliste" steht, benötigt
    es ein luftfahrtzugelassenes Flugfunkgerät.

    Somit wirst Du das MGL V16 durch z.B. einen EASA Zulassungprozess
    bringen müssen.
    Keine Ahnung, ob das bei Funken nur mit den "Geräten" funktioniert,
    oder ob dort auch der Herstellungsbetrieb schon eine Zertifizierung
    benötigt...?!

    Alles in allem würde ich sagen:  ....uuhhaaarrgggghhh....

    Bau′ ein zugelassenes Gerät ein  ...   ;-)))))

    Möchtest Du deine Funke "fernsteuern", so gibt es z.B. für das Dittel (TQ)
    KRT2 die Infos zur Seriellen Schnittstelle und deren "Befehle" für
    Frequenzwahl, Flip-Flop, VOL, SQL etc...   Diese könnten die MGL-Leute
    sicher schneller in das MGL EFIS integrieren, als das V16 zu zertifizieren  :-))


    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    Alles in allem würde ich sagen:  ....uuhhaaarrgggghhh....
    so was habe ich befürchtet....  Das UL wird ein Experimental, keine Ahnung ob das für die Liste reicht...

    Was auf jeden Fall geht, ist z.B. ein TRIG TY91 oder bestimmte Dynon an die MGL′s anzuschließen. Das ist in der Firmware seit einiger Zeit integriert. Das hauseigene Radio Modul kann aber für weniger Geld deutlich mehr, z.B. "Say Again Funktion" und solche Spielchen.

  • BlueSky9 schrieb:
    sofern Dein UL nicht auf der "Ausnahmeliste" steht, benötigt
    es ein luftfahrtzugelassenes Flugfunkgerät.
    Selbst wenn es auf der Liste steht (wie der Kiebitz), muss das Funkgerät dann nicht auch luftfahrtzugelassen sein? Und muss es nicht auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet sein?

    Bin mir da gerade nicht so sicher aber vielleicht weiß jemand genaueres.

    Gruß Lucky

  • Willst du am Flugfunk teilnehmen, muss das Gerät zugelassen sein!

  • Schnickes schrieb:

    Willst du am Flugfunk teilnehmen, muss das Gerät zugelassen sein!

    Ja... aber was genau braucht es dafür EASA; ESTA, FCC, FAA ...
  • Bei manchen Handfunkgeräten reicht die Einhaltung von ETSI-300767-2.

    Siehe Amtsblatt der Bundesnetzagentur 17/2017 vom 06.09.2017; Vfg 83/2017

  • MajorTom schrieb:
    Ja... aber was genau braucht es dafür EASA; ESTA, FCC, FAA ...
    Für den Flugfunk muss es den Standards ETSO-2C-169a oder ETSO-2C126b entsprechen (habe ich hier auf den Seiten der Bundesnetzagentur zum Thema Flugfunk gefunden).

    Zumindest hier auf Seite 7 unter "Applicable Standards" sieht es so aus als würde das MGL V16 den Standard erfüllen. :-)

    Gruß Lucky

  • Danke Lucky,

    das mit dem ETSO... steht sogar auf dem Gehäuse drauf. Ich frage mich allerdings wozu dann dieses EASA Form 1 da ist. Oder ob das für UL′s keine Rolle spielt.

    Das Sendemodul ist mit 700€ erstaunlich günstig und kann am Glaspanel und/oder 57mm oder 80mm Anzeigemodulen verwendet werden. Mit der 80mm Anzeige sind die Ziffern dann auch sicher besser zu sehen wenns bockt oder wenn die Lesebrille vergessen wurde.

  • Hallo,

    >
    > Selbst wenn es auf der Liste steht (wie der Kiebitz), muss das Funkgerät
    > dann nicht auch luftfahrtzugelassen sein? Und muss es nicht auch bei der
    > Bundesnetzagentur angemeldet sein?
    >

    ja - sicher  :-)  Sorry - habe mich da etwas blöd ausgedrückt.
    auch die "Ausnahmegeräte" benötigen natürlich eine Frequenzzuteilung.
    Es müssen dann aber keine Luftfunkstellen mit Lufttüchtigkeitszulassung sein,
    sondern es gehen jetzt in den Ausnahme-ULs auch Handfunken nur nach
    ETSI EN 300676 - und man bekommt nun auch für diese die
    notwendige Frequenzzuteilung.


    >
    > Zumindest hier auf Seite 7 unter "Applicable Standards" sieht es so aus
    > als würde das MGL V16 den Standard erfüllen. :-)
    >

    ...wenn es diese Standards "erfüllt", dann könnte es der Hersteller
    ja auch über die EASA Prüfen lassen...    ;-)))


    >
    > das mit dem ETSO... steht sogar auf dem Gehäuse drauf.
    >
    > Ich frage mich allerdings wozu dann dieses EASA Form 1 da ist.
    >

    Was da auf dem Gehäuse steht ist m.E. nicht das entscheidende.

    Entscheidend ist nur:
    Das Gerät benötigt eine Lufttüchtigkeitszulassung der EASA
    Hat die Funke eine solche, dann wird der Hersteller (der ein POA Holder
    sein muss, afaik) ein EASA Form 1 ausstellen.

    (Das ist nur mein bescheidenes Halbwissen)

    Spätestens bei der Frequenzzuteilung benötigt man
    dann neben dem Gerätenamen und dem Herstellernamen
    auch die "EASA-Zulassungsnummer" des Gerätes.


    >
    > Oder ob das für UL′s keine Rolle spielt.
    >

    Leider doch - da die FSAV bei Flugfunken
    "aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge"
    explizit mit einschließt.


    Alles in allem denke ich, wird das leider nix mit dem V16 (legal)...


    BlueSky9

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